von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär
Das Tarifergebnis im TV BVD verspricht deutlich mehr Geld und einen zusätzlichen Urlaubstag
Der gemeinsame Kampf aller BVD-Betriebe in Düsseldorf und Deutschland hat einen Erfolg erreicht! Das war nur Möglich durch den harten Kampf unserer ver.di Mitglieder.
Die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste haben in ihrem gemeinsamen Kampf für bessere Arbeitsbedingungen bundesweit ein achtbares Tarifergebnis erzielt. Zusammen mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wurde eine Forderung von 8% für 2025 formuliert. Die Arbeitgeberverbände mussten mit mehreren Warnstreiks an deutschen Flughäfen überzeugt werden, große Teile dieser Forderung zu erfüllen.
Das Ergebnis erfolgt in mehreren Schritten. Dazu eine Übersicht:
- Die TV BVD Tabelle für 2025 findet ab den 1. April 2025 Anwendung. Für die Leermonate werden in 2025 und 2026 zwei mal 200€ ausgezahlt.
- Eine Erhöhung um 3% auf die 2025 Tabelle findet ebenfalls ab den 1. April 2025 Geltung. Dabei ist der Mindestwert 110€!
- Es wird ab dem 1. Juli 2025 eine Schichtzulage gezahlt von 60€ (95€ bei Wechselschicht). Diese monatliche Zulage steigt mit zukünftigen Tariferhöhungen (inkl. der Lademeister- und Fäkalienfahrzeugzulagen, die jetzt schon mit der Erhöhung steigen).
- Weitere Tabellenerhöhung zum 1. Mai 2026 um 35€. Daraufhin findet eine prozentuale Erhöhung auf den neuen Gesamtwert um 2,8% statt.
- Ab 2027 steigt der Urlaubsanspruch um einen zusätzlichen Tag.
Schichtarbeit endlich mit besonderer Wertschätzung! 60€ für Schichtarbeit, 95€ für Wechselschicht
Am Beispiel eines Mitarbeiters in der EG 3.3 in Schichtarbeit bedeutet das Ergebnis folgendes:
Für die Ausgangslage EG 3.3 und 3049,04€ monatlichem Brutto bedeutet das für 2025:
- Erhöhung durch die neue BVD-Tabelle mit 3140,34€ monatlichem Brutto (stand bereits vor der Tarifrunde fest) i.H.v. 91,30€
- Erhöhung durch 3%, aber mindestens 110€. Hier gilt, dass die 3% = 94,21€ weniger sind als 110€. Daher findet in diesem Fall eine Erhöhung um brutto 110€ statt.
- Schichtzulage von brutto 60€ wird eingeführt
- 200€ Einmalzahlung brutto
Insgesamt bedeutet das eine monatliche Erhöhung in 2025 um 91,30€ (stand fest, ab 1.April) + 110€ (ab 1. April) + 60€ (ab 1. Juli) = 261,30€. Hinzu kommen einmalig 200€ brutto im Laufe des Jahres. Der genaue Zeitpunkt wird noch definiert werden.
Die Erhöhungen in 2026 für den Fall EG 3.3 ergibt:
- Erhöhung der BVD-Tabelle um 35€ ab 1. Mai
- Erhöhung der dann neuen BVD-Tabelle um 2,8% ab 1. Mai
- 200€ Einmalzahlung brutto
Insgesamt bedeutet das eine monatliche Erhöhung in 2026 um 126,99€ (ab 1. Mai’26). Hinzu kommen erneut einmalig 200€ brutto im Laufe des Jahres 2026.
Ab April’25 steigt die Tabelle, ab Juli’25 greifen die Schichtzulagen. In Mai’26 steigt die Tabelle erneut
Im Vergleich zum Ausgangswert 3049,04€ beträgt die Erhöhung für die EG 3.3 in Schichtarbeit insgesamt 388,29€. Das sind ca. 12,7% mehr Geld, die ver.di gemeinsam mit seinen Mitglieder erreicht hat! Zieht man die 91,30€ Anfangserhöhung ab, bleiben immer noch 296,99€ (9,7%).
Und zusätzlich +1 Urlaubstag mehr ab 2027!
Übersicht der stetigen Erhöhung ab dem 1. Mai 2026 für Schichtarbeit (hinzu kommen 2x Einmalzahlung und Zulagen-dynamisierung):
(Tabellenwerte vorbehaltlich der redaktionellen Abstimmung – Angaben ohne Gewähr)
Für einen Schichtarbeiter in der EG 6.2 ergibt die Berechnung als weiteres Beispiel eine Erhöhung in 2025 um monatlich 277,87€ und 2026 um monatlich 141,97€, also insgesamt 419,85€ brutto (ca. 11,8%) stetig mehr Geld.
Entgelttabelle BVD ab dem 1. April 2025
(Tabellenwerte vorbehaltlich der redaktionellen Abstimmung – Angaben ohne Gewähr)
Entgelttabelle BVD ab 1. Mai 2026
(Tabellenwerte vorbehaltlich der redaktionellen Abstimmung – Angaben ohne Gewähr)
Definitionen von Schichtarbeit und Wechselschicht beachten
Im Manteltarifvertrag BVD regelt §27 Absatz 3):
„Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der für die Beschäftigte / den Beschäftigten einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat und Arbeitsleistung innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden vorsieht.“
In Zukunft wird in § 27 ein neuer Absatz 3a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.“
Durch das Nachtflugverbot am Flughafen Düsseldorf trifft für die Mehrheit der Beschäftigten die Schichtarbeit-Regelung anstatt der Wechselschichtarbeit-Regelung zu.
Mehr Geld. Mehr Zulagen. Mehr Urlaub.
Wichtig ist: ver.di-Mitglied werden!
ver.di – Das lohnt sich!
GUTE LEUTE – GUTE ARBEIT – GUTES GELD