Lohnabrechnung

AHS Düsseldorf zahlt seine Schulden an Beschäftigte nicht aus

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Der Passage-Dienstleister AHS in Düsseldorf weigert sich, seine Schulden an Beschäftigte rechtzeitig zu begleichen. 

Zuvor wurden bereits ganze Monatslöhne zu spät ausgezahlt. Der Unmut in der Belegschaft wächst. 

Die Zahlungsproblematik beim Passage-Dienstleister AHS in Düsseldorf – seit 2025 Teil der AAS Gruppe – hört nicht auf. Nachdem im vergangenen Monat ganze Monatslöhne zu spät ausgezahlt wurden, trifft es diesmal Beschäftigte mit fälligen Jahresarbeitszeitkonten. Diese wurde Ende März 2026 genullt und mussten spätestens Ende April 2026 ausgezahlt werden. Fast 100 Mitarbeiter sind von den ausbleibenden Zahlungen betroffen.

AHS duckt sich weg ohne Kommunikation mit der Belegschaft

Guthaben auf Arbeitszeitkonten von Beschäftigten gleichen einem Kredit, den Sie dem Arbeitgeber gewähren. Grundsätzlich dienen Arbeitszeitkonten der Erfassung von saisonalen Schwankungen von Arbeitsmenge im Luftverkehrsbetrieb und erwirken unterm Strich mehr Beschäftigungssicherung über ein gesamtes Jahr. Damit diese Stunden und Schulden des Arbeitgebers nicht grenzenlos steigen, gibt es, neben monatlichen und jährlichen Begrenzungen, sogenannte Stichtagsregelungen, wann Arbeitszeitkonten genullt und die überschüssigen Plusstunden vom Arbeitgeber ausgezahlt werden müssen.

Stand heute (7. Mai 2026) fanden keine Zahlungen an betroffene Beschäftigte der AHS Düsseldorf statt. Damit ist die Firma den Beschäftigten gegenüber seit über einer Woche im Zahlungsverzug! Hinzu kommt, dass die Unternehmensleitung keine Ankündigungen oder Erklärungen gegenüber der Belegschaft veröffentlichte. So kommt es innerhalb von 2 Monaten wiederholt dazu, dass Entgelte von Teilen der Belegschaft in Düsseldorf gar nicht oder zu spät ausgezahlt wurden!

Mit „Fehlern“ rechnet sich AHS seine Schulden klein

Es ist zusätzlich aufgefallen, dass Beschäftigte reihenweise fehlerhafte Arbeitszeitstundenkonten feststellen mussten. Uns liegen mehrere Fälle vor, wo stets zum Nachteil von Arbeitnehmern, Stundenkonten falsch berechneten wurden. Dies geschah in der Regel durch Unterschlagung von Urlaubs- oder Krankentagen.

Dadurch rechnet sich das Unternehmen AHS seine Schulden bei seiner Belegschaften kleiner und verweist gegenüber Betroffenen bei Aufdeckungen dieser Mängel auf „Fehler“ in der internen Zeiterfassungssystematik. Während Arbeitnehmern für den kleinsten Verdacht des Arbeitszeitbetrugs die außerordentliche Kündigung droht, genügt der AHS ein kurzer Verweis auf ihre eigene Unzulänglichkeit im internen Zeiterfassungsmanagement!

So schadet das Unternehmen nachhaltig seine Vorbildfunktion gegenüber der Belegschaft und stellt diese in Zweifel!

Für Beschäftigte gilt: Gründliche Prüfung von Abrechnungen und konsequente Nutzung von Rechtsansprüchen

Beschäftigte der AHS Düsseldorf sind gut damit beraten, ihre Lohnabrechnungen und Arbeitszeitkonten monatlich gründlich zu prüfen. Bei Verfehlungen sollten sofort rechtliche Ansprüche gesichert werden. 

Wir unterstützen mit unserer ver.di-Rechtberatung betroffene Mitglieder! Sowohl bei der Formulierung einer Geltendmachung, als auch bei der rechtlicher Durchsetzung von unrechtmäßigen, strittigen Fällen stehen wir unseren Mitgliedern unterstützend bei!

Unzufriedene Stimmen mehren sich in der Belegschaft!

Die Zahlungsschwierigkeiten der AHS in Düsseldorf gegenüber ihrer Belegschaft erscheinen als schlechte Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsmoral der Belegschaft kurz vor den intensivsten Geschäftsmonaten des Unternehmens.

Wir werden unsere Mitglieder weiterhin konsequent bei der Wahrung ihrer Rechte begleiten!

Gute Arbeit verdient pünktliche Bezahlung!

Jetzt ver.di Mitglied werden und schleppender Lohnzahlungen entgegenwirken!