Nicht zum Nulltarif. Aviapartner Düsseldorf

Unfaire Praktiken von Aviapartner am Airport Düsseldorf

Über 25 krankheitsbedingte Kündigungen ohne Wiedereingliederungs-Verfahren!

Der Bodenverkehrsdienstleister Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co KG kündigte in den vergangenen Monaten über 25 Mitarbeitern krankheitsbedingt. Und das ohne das Angebot eines betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) an die Betroffenen. Eine skandalöse Praxis, die am Airport Düsseldorf nichts zu suchen hat! Denn der Gesetzgeber sieht Präventionsmaßnahmen schon seit 2004 wie folgt vor:

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einem Mitarbeiter, der innerhalb eines Jahres sechs Wochen dauerhaft oder mit Unterbrechungen arbeitsunfähig erkrankt ist, ein BEM anzubieten.

Die gesetzliche Grundlage für das Betriebliche Eingliederungsmanagement findet sich in § 167 Abs. 2 SGB IX. Im BEM sind zu prüfen, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung. Bedeutet: Der Arbeitnehmer hat sich nicht falsch verhalten! Vielmehr liegt der Kündigungsgrund in seiner Person selbst. Bei der Kündigung wegen Krankheit ist das der Fall, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise wegen eines schweren Unfalls (z.B. Amputation), einem chronischen Leiden (Bandscheibenvorfall) oder häufigen Erkrankungen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen.

Hierzu ein Auszug aus dem Bundesarbeitsgericht v. 30.9.2010 – 2 AZR 88/09: „Durch die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten soll ein betriebliches Eingliederungsmanagement geschaffen werden, das durch geeignete Gesundheitspräventionen das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft sichert“

Die Geschäftsführung der Aviapartner in Düsseldorf hält die gesetzlichen Vorgaben scheinbar nicht für Notwendig und hat den gekündigten Arbeitern  weder ein BEM-Verfahren, noch andere Wiedereingliederungsmaßnahmen angeboten. Die Frage ist zudem, wie die Geschäftsleitung seiner Darlegungs- und Beweislast gerecht wird, ohne den Krankheitsgrund zu verstehen. Denn woher auch? Es wurden keine BEM-Verfahren angeboten. Man handelt ganz nach dem Motto, mit dem langjährigen Mitarbeiter Reden kann man auch bei Kündigungsschutzklagen vor Gericht. Eine solche Praxis ist brutal und undankbar!

Vertrauensvorschuss an den Arbeitgeber wird von diesem mit den Füßen zertreten. Keine Wertschätzung!

Im Dezember 2022 wurde vom NRW-Verkehrsministerium – unseren Protesten und Warnungen zum Trotz – die neue Lizenzvergabe für die Bodenverkehrsdienstleistungen am Airport Düsseldorf verkündet. Aviapartner ging in Düsseldorf leer aus und forderte dennoch gegenüber der Belegschaft den Verbleib im Unternehmen. Über 500 Mitarbeiter blieben im guten Glauben an die väterlichen Versprechungen der Geschäftsführung am Standort.

Die „gemeinsame Anstrengung“, die angesichts von Personalmangel jedes Jahr beschworen wird, ist bei den Folgen der Überanstrengung – nämlich langanhaltender Krankheit und Erschöpfung – dann wieder vergessen. Diese Abnutzungspraxis mit anschließender Entsorgung der Arbeiter erinnert an Ausbeutungspraktiken von vor 100 Jahren. Wir sagen: Nicht mit uns! Ein Mensch ist ein Mensch und muss würdevoll behandelt werden!

Ver.di – Mitglieder erhalten Rechtsschutz und weitere Unterstützung angesichts der enormen psychischen Belastung für Betroffene und Familie.

Die Geschäftsführung spekuliert darauf, dass Mitarbeiter unter dem psychischen Druck einbrechen und sich mit einem Obolus entsorgen lassen. Wir erfahren in Beratungsgesprächen, wie die betroffenen Kollegen leiden, wie ihre Familien leiden müssen, wie ihren Kindern die drohende Ungewissheit Angst macht. Wir lassen nicht zu, dass die Rechnung der Geschäftsführung aufgeht!

Wir helfen selbstverständlich allen betroffenen Mitgliedern, denn bei einer Klage auf Wiedereinstellung vor Gericht hat der Arbeitgeber – wie er es selbst auf Betriebsversammlungen zugab – mit seiner unfairen Praxis juristisch kaum Chancen durchzukommen. Als ver.di-Mitglied hat man den gewerkschaftlichen Schutz und zusätzlich die Möglichkeit auf die gewerkschaftliche Unterstützungskasse der GuV-Fakulta.