Lohnabrechnung

Verspätete Lohnzahlungen im TV BVD. Basiszins plus Verzugszinsen sofort einfordern! 6 Monate rückwirkend möglich

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Am Flughafen Düsseldorf wurden in mehreren Betrieben im Bereich der Bodenverkehrsdienstleistung Gehälter wiederholt verspätet ausgezahlt.

Mitarbeiter sollten sofort reagieren, um diese Praxis zu verhindern. Der Basiszins plus Verzugszinsen können eingefordert werden. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche. Der Tarifvertrag unterstützt dabei unsere Mitglieder! 

Der Branchentarifvertrag regelt unter anderem die Berechnung und Auszahlung des Entgeltes. Dabei hat der Tarifvertrag rechtlich eine höhere Wertigkeit als abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Laut §9 Abs. 4 MTV BVD gilt:

„Das verstetigte Tabellenentgelt und die ständigen Zulagen werden monatlich zum Monatsende gezahlt.“

Dabei muss ein Arbeitnehmer bei andersartigen betrieblichen Regelungen aus der Vergangenheit nicht aktiv auf den Arbeitgeber zugehen, um eine Umstellung auf die tarifliche Regelung zu erhalten. Der Arbeitgeber ist hingegen in der Pflicht(!) von sich aus die Regelung aus dem Tarifvertrag umzusetzen und ist bei Säumnis im selbstverschuldeten Verzug. Wegen der klaren tariflichen Regelung muss der Arbeitgeber nicht im voraus abgemahnt werden.

Die Berechnung der Verzugszahlung des Arbeitgebers erfolgen auf Grundlage des Schuldbetrags (Entgelt), des Basiszinssatzes nach §247 BGB, den Verzugszinsen nach §288 BGB, den Verzugstagen und der Ausschlussfrist. Laut Tarifvertrag gilt nach §26 MTV BVD eine Ausschlussfrist von 6 Monaten. Dazu eine Beispielrechnung:

Mitarbeiterin erhält die letzten 6 Monate ihren Lohn erst zum 15. des Folgemonats.

In unserem Rechenbeispiel erhielt eine Mitarbeiterin ihr monatlich verstetigtes Nettoeinkommen i.H.v. 2500€ in den vergangenen 6 Monaten erst zum 15. des Folgemonats. Daraus ergibt sich für sie folgender Rechtsanspruch:

2500€ x 6 Monate x 15 Tage x (1,27% + 5%) (also §247BGB + §288BGB) / 365 Tage = 38,65€

Diese Mitarbeiterin kann also sofort gegenüber dem Arbeitgeber 38,65€ Verzugszahlung geltend machen.

Schadensersatzansprüche aus §§280 ff. BGB und §241 II BGB kommen hinzu

Erfährt ein Beschäftigter in Folge einer verspäteten Lohnzahlung einen finanziellen Schaden, können diese gegenüber dem Arbeitgeber als Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Solche Schadensfälle können sein: Mahngebühren – entzogene Versicherungsleistungen, die zu teureren Konditionen neu erworben werden müssen – Vertragsstrafen und Bonitätseinbußen gegenüber Banken oder Lieferanten etc.

Dabei ist entscheidend, dass nachweisbar der finanzielle Schaden aus der verspäteten Lohnzahlung des Arbeitgebers heraus resultiert. Auch hier gilt eine Ausschussfrist von 6 Monaten und es können Fälle, die bis zu 6 Monate zurück liegen, geltend gemacht werden.

ver.di unterstützt seine Mitglieder bei einer Geltendmachung gegenüber ihrem Arbeitgeber

Die wiederholt verspäteten Lohnzahlungen haben bei vielen Beschäftigten großen Unmut erzeugt. Einige Mitglieder haben sich hilfesuchend an uns gewendet. Wir bieten unseren Mitgliedern Hilfestellung bei der Umsetzung einer Geltendmachung, um neben der Einforderung eigener Ansprüche auch ein klares Zeichen zu setzen:

Gute Arbeit verdient pünktliche Bezahlung!

Jetzt ver.di Mitglied werden und schleppender Lohnzahlungen entgegenwirken!