Beschäftigte bei AAS berichten über Überlastung durch knappe Personalplanung
Mitarbeiter der AAS berichten über anhaltende Probleme in der Bodenverkehrsdienstleistung
Beschäftigte der AAS Düsseldorf Ramp GmbH berichten gegenüber ver.di von einer erheblichen Arbeitsbelastung in der Bodenabfertigung am Flughafen Düsseldorf. Nach ihren Schilderungen führen eine knappe Personalbemessung, eng getaktete Einsatzpläne und zeitgleiche Abfertigungsaufträge insbesondere während der Verkehrsspitzen zu Situationen, in denen die Beschäftigten nach eigenen Angaben Schwierigkeiten haben, sämtliche vorgesehenen Arbeitsabläufe innerhalb der verfügbaren Zeit durchzuführen.
Die Hinweise aus der Belegschaft betreffen nach den ver.di vorliegenden Informationen insbesondere die Tätigkeiten der Ramp Agents und der Beschäftigten in der Gepäckhalle. ver.di nimmt diese Hinweise ernst. Bei der Bodenabfertigung darf wirtschaftlicher und zeitlicher Druck nicht dazu führen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten oder die ordnungsgemäße Durchführung betrieblicher Sicherheitsabläufe beeinträchtigt werden.
Während Vorfeldarbeiter Höchstleistungen erbringen, bitten am Flughafen Düsseldorf mehrere Bodenverkehrsdienstleister ihre Mitarbeiter zu unbezahlten Überstunden!
ver.di fordert die sofortige Auszahlung aller geleisteten Arbeitsstunden! Mitarbeiter der WISAG und AAS sind aufgefordert, jetzt zu handeln! 6 Monate Rückwirkend Ansprüche sichern.
Mitarbeitern in der Flugzeugabfertigung stehen bei vorgeschriebener Arbeitsschutz- oder besonders auffälliger Dienstkleidung die Umkleide- und Wegezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu! Das regelt der ver.di-Tarifvertrag durch §6 Abs. 3 MTV BVD. Durch die starke Verschmutzung in der Flugzeugabfertigung müssen für zahlreiche Mitarbeiter Waschzeiten hinzuaddiert werden.
Die WISAG Ground Service Köln GmbH & Co. KG am Standort Flughafen Düsseldorf zahlt bis heute diese Umkleide- Wege und Waschzeiten nicht aus! Die AAS Düsseldorf Ramp GmbH zahlt scheinbar nur einen Bruchteil der tatsächlichen Zeiten aus.
Tarifliche Regelung zur Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage für 2027 muss nach TVöD bis Ende August beantragt werden!
Bedarfe jetzt prüfen und Ansprüche rechtzeitig gegenüben der Personalabteilung stellen.
Die Tarifverhandlungen um den TVöD haben 2025 eine Regelung zur Entlastung der Belegschaften erwirkt! Ab 2027 hat jeder Mitarbeiter das Recht auf +1 Urlaubstag mehr! Diesen gilt es bereits im Rahmen der Urlaubsplanung in 2026 für 2027 zu berücksichtigen.
Darüber hinaus hat jeder Mitarbeiter laut §29a TVöD die Möglichkeit eine teilweise Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage ab 2027 zu beantragen.
AHS hatte angekündigt, sämtliche Rückstände bis Mitte 2026 auszugleichen. Nach den ver.di vorliegenden Versorgungskonten fehlen jedoch weiterhin zahlreiche Arbeitgeberbeiträge. Beschäftigte sollten ihren Beitragsstand jetzt überprüfen.
Mitte Februar 2026 informierte die Leitung der Aviation Handling Services GmbH ihre Beschäftigten darüber, dass die laufenden Beiträge zur tariflich geregelten betrieblichen Altersversorgung ab Januar 2026 wieder regelmäßig gezahlt würden. Zugleich kündigte sie an, die aus dem Jahr 2025 stammenden Rückstände einschließlich der entsprechenden Zinsen bis Mitte 2026 vollständig auszugleichen.
Auf der außerordentlichen Betriebsversammlung der AHS am 8. April 2026 wurde diese Ankündigung auf Nachfrage aus der Belegschaft nochmals bekräftigt. Auch bei der AAS Düsseldorf Ramp GmbH wurde auf der Betriebsversammlung am 2. Juli 2026 erklärt, das Unternehmen stehe nach der Übernahme von Acciona finanziell zunehmend gesund da und erfülle seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Belegschaft wieder pünktlich.
Beton, Bilder, Beifall – aber wo bleibt der Arbeitsschutz? Berichte über Temperaturen von mehr als 26° Nachts in den Ruheräumen erschweren die Nachtruhe!
Beschäftigte der neuen Feuerwache beklagen unausgereiften Arbeitsschutz!
Die neue Hauptfeuerwache am Flughafen Düsseldorf ist öffentlich als moderner, architektonisch markanter und sicherheitstechnisch bedeutender Neubau präsentiert worden. Das Gebäude umfasst rund 14.000 Quadratmeter, kostete mehr als 65 Millionen Euro und soll rund 200 Einsatzkräften moderne Arbeitsbedingungen bieten.
Unter Hitzewellen gilt ein besonderer Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer!
Mitarbeiter auf dem Flughafenvorfeld sind einer besonderen Gefährdung ausgesetzt!
Tätigkeiten auf dem Flughafenvorfeld sind bei hoher Hitze und Sonnenschein eine große Belastung für Körper und Geist. Das ArbSchG, die ArbStättV und Handreichungen von Berufsgenossenschaft, Ministerien und Co. regeln dabei Schutzvorkehrungen für Beschäftigte. Arbeitgeber sind hierbei in der Pflicht!
Tariferfolg wirkt! Nächste Lohnerhöhung ab dem 1. Mai im TVöD.
Starker Arbeitskampf der ver.di-Mitglieder zahlt sich weiterhin aus.
Gute Nachrichten für die Beschäftigten im TVöD am Flughafen Düsseldorf: die Lohnerhöhungen gelten für sie ab dem 1. Mai mit sofortiger Wirkung. Hinzu kommen vorteilhafte Regelungen für mehr Urlaub und Umwandlungstage.
Tariferfolg wirkt! Nächste Lohnerhöhung ab dem 1. Mai in der Bodenverkehrsdienstleisterbranche.
Starker Arbeitskampf der ver.di-Mitglieder zahlt sich weiterhin aus
Gute Nachrichten für die Beschäftigten in der BVD-Branche: die Lohnerhöhungen gelten für sie ab dem 1. Mai sofort. Dabei findet die Lohnerhöhung in 2 Schritten statt.
Am Flughafen Düsseldorf wurden in mehreren Betrieben im Bereich der Bodenverkehrsdienstleistung Gehälter wiederholt verspätet ausgezahlt.
Mitarbeiter sollten sofort reagieren, um diese Praxis zu verhindern. Der Basiszins plus Verzugszinsen können eingefordert werden. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche. Der Tarifvertrag unterstützt dabei unsere Mitglieder!
Der Branchentarifvertrag regelt unter anderem die Berechnung und Auszahlung des Entgeltes. Dabei hat der Tarifvertrag rechtlich eine höhere Wertigkeit als abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Laut §9 Abs. 4 MTV BVD gilt:
Die Flughafen Düsseldorf GmbH kündigt einen über mehrere Jahre dauernden Arbeitsplatzabbau an.
Automaten und KI ersetzen Beschäftigte am Flughafen! ver.di-Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen federn teilweise soziale Härten ab.
Die lange angekündigte „Prozessoptimierung“ am Flughafen Düsseldorf beginnt seit diesem Sommer scheibchenweise mit der Umsetzung. Der genaue Arbeitsplatzabbau in der Flughafen Düsseldorf GmbH über den gesamten Zeitraum ist noch unklar: Beschäftigte gehen von über 100 betroffenen Stellen von den aktuell ca. 1.500 Arbeitsplätzen im Gemeinschaftsbetrieb aus. Die Bodenabfertigung bleibt vorerst unberührt von den Maßnahmen.