Flughafen Düsseldorf GmbH: Vorwürfe gegen Betriebsratsmitglied verursachen kritische Fragen zur Führungskultur

Ein Betriebsratsmitglied der Flughafen Düsseldorf GmbH wurde mit zwei Abmahnungen gemaßregelt.

Im Rahmen eines Gütetermins am 15. November 2024 am Arbeitsgericht Düsseldorf wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen ein Betriebsratsmitglied der Flughafen Düsseldorf GmbH öffentlich erörtert.

Dem Betriebsratsmitglied wird vorgeworfen, ein relevantes Ergebnis aus einer arbeitsmedizinischen Untersuchung nicht an seinen Vorgesetzten übermittelt zu haben. Zudem soll er unerlaubt sensible Tätigkeiten durchgeführt haben, welche sein vorläufiges Untersuchungsergebnis untersagt haben sollen. 

Inhalte aus Ärzte-Patienten-Gesprächen für den Flughafen nur „Informationen“.

Die Vertretung des Flughafens überrascht im Verfahren mit ihrer Aussage zur Abfrage von Inhalten aus Ärzte-Patienten-Gesprächen, die der Feuerwehrleiter vom Betriebsarzt anforderte. Ihrer Meinung nach würde es sich hierbei lediglich um „Informationen“ handeln und keine sensiblen Daten.

Der Rechtsanwalt des Klägers und Betriebsratsmitglieds zitierte als Beweisvorlage aus einer ihm vorliegenden Mail, die er aus einer Datenauskunft zu den gespeicherten Gesundheitsdaten nach Art. 15 DSGVO beim Datenschutzbeauftragten des Betriebsarztzentrums (BAD) erhalten hatte. In der Mail forderte der Feuerwehrleiter den Betriebsarzt dazu auf, Inhalte aus dem Ärzte-Patienten-Gespräch mit dem Betriebsratsmitglied zu verraten.

Besonders brisant sei in der Mail, dass der Feuerwehrleiter an den Betriebsarzt die Zielvorgabe formulierte, er benötige die Inhalte, um arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen das Betriebsratsmitglied durchzuführen. 

Wurde gezielt nach Fehlern beim Betriebsratsmitglied gesucht?

So scheint es, der Feuerwehrleiter suchte gezielt nach Fehlverhalten beim Betriebsratsmitglied, um ihn arbeitsrechtlich angehen zu können.

Zudem wirft diese Vorgehensweise ernsthafte Fragen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit ärztlicher Gespräche auf. Man stelle sich einmal vor, der Betriebsrat würde vertrauliche Informationen aus Gesprächen mit der Geschäftsführung nur als „Informationen“ behandeln und ungehindert an die Belegschaft weitergeben. 

Wurden sogar Dokumente gefälscht?

Für allgemeines Erstaunen im Gerichtssaal sorgte der Streit um das Dokument zur Schweigepflichtentbindung. In diesem Dokument wurde das Ergebnis der Untersuchung von „Teilgenommen“ auf „Nicht geeignet“ sichtbar geändert, indem „Teilgenommen“ durchgestrichen und „Nicht geeignet“ drübergeschrieben wurde.

Der Rechtsanwalt des Klägers stellte klar, dass sein Mandant dieses Dokument nur ohne Änderung unterschrieben habe und erst im Nachgang im Rahmen der arbeitsrechtlichen Maßregelung davon erfuhr. Er habe somit erst Monate später von seiner attestierten Nichteignung erfahren.

Im Zusammenhang mit der gezielten Datenabfrage des Feuerwehrleiters und dem Umstand, dass es eine Dokumentenänderung gibt, die mutmaßlich nicht vom untersuchten Betriebsratsmitglied unterschrieben wurde, kann der Eindruck von gezielter Dokumentenfälschung zur Maßregelung von Mitarbeitern entstehen.

Das Verhalten des behandelnden Arztes und der Feuerwehrleitung könnten ein schlechtes Licht auf die Führungsqualitäten innerhalb des Unternehmens werfen. Noch offen geblieben ist, warum ausgerechnet dieses Betriebsratsmitglied Opfer der möglicherweise gezielten Maßregelung wurde.

Drei unabhängige Gutachter stellen anschließend Tauglichkeit des Betriebsratsmitgliedes fest.

Das Betriebsratsmitglied ließ sich anschließend von drei unabhängigen Gutachtern seine Tauglichkeit bestätigen. Zudem konnte er nachweisen, dass ausgeschlossen werden kann, dass er eine Tätigkeitsausübung ohne Tauglichkeit begangen hatte.

Die Vertretung des Flughafens schlug einsichtig den Vergleich vor, die Abmahnungen zeitnah aus der Personalakte zu streichen. 

Der Rechtsanwalt des Klägers und Betriebsratsmitgliedes verwies auf das zerrüttete Vertrauensverhältnis zwischen Betriebsarzt und Mandanten und forderte für die Zukunft eine freie Wahl der Ärzte. Da die Vertretung des Flughafens hier kein Fehlverhalten sieht, kam es zu keiner Einigung und der Kammertermin wurde für Anfang 2025 angesetzt.

Mittlere Führungsebene des Flughafens gerät durch ihr Verhalten in den Fokus.

Angesichts der erhobenen Vorwürfe und der Beweisvorlagen, insbesondere über das Verhalten der Feuerwehrleitung und des Betriebsarztes, ist es geboten, dass die geschäftsführende Führungsebene des Flughafens eine genauere Untersuchung der Vorfälle unternimmt.

Die Flughafen Düsseldorf GmbH steht vor der Herausforderung, eine transparente und respektvolle Unternehmenskultur zu fördern, in der die Rechte und das Wohl der Mitarbeiter gewahrt bleiben. Dies wird stets als erklärtes Ziel der Geschäftsführung vorgegeben. Es müssen Taten folgen.

Wir werden beim Kammertermin dabei sein und wieder berichten.