Ein Betriebsratsmitglied der Flughafen Düsseldorf GmbH wurde mit zwei Abmahnungen gemaßregelt.
Im Rahmen eines Gütetermins am 15. November 2024 am Arbeitsgericht Düsseldorf wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen ein Betriebsratsmitglied der Flughafen Düsseldorf GmbH öffentlich erörtert.
Dem Betriebsratsmitglied wird vorgeworfen, ein relevantes Ergebnis aus einer arbeitsmedizinischen Untersuchung nicht an seinen Vorgesetzten übermittelt zu haben. Zudem soll er unerlaubt sensible Tätigkeiten durchgeführt haben, welche sein vorläufiges Untersuchungsergebnis untersagt haben sollen.
Inhalte aus Ärzte-Patienten-Gesprächen für den Flughafen nur „Informationen“.
Inhalte aus Ärzte-Patienten-Gesprächen für den Flughafen nur „Informationen“.