Lösung im Zugangsstreit zwischen ver.di und dem Flughafen Düsseldorf

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Im Streit um gewerkschaftliche Zugangsrechte zwischen ver.di und dem Flughafen Düsseldorf gibt es eine Lösung

Beschränkung auf 12 Zugänge im Jahr aufgehoben!

Die Gewerkschaft ver.di hat zahlreiche Rechte und Pflichten gegenüber ihren Mitgliedern und den Organen der Betriebsverfassung. Um diese realisieren zu können, braucht sie einen Betriebszugang. Der Flughafen Düsseldorf vertrat bis zuletzt als einziger Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland die Auffassung, diese Zugänge auf 12 jährlich beschränken zu müssen. Nun gibt es Klarheit!

Die Gewerkschaft ver.di ist betrieblich notwendig!

Die Gesetzgeber sprechen dabei eine ganz klare Sprache: ver.di ist betrieblich Notwendig! Rechtsgrundlagen für die gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb sind dabei neben Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Reihe völkerrechtlicher Verträge, die bei der Gesetzesauslegung und bei der Rechtsfortbildung zu beachten sind. Zu diesen Abkommen zählen die ILO-Übereinkommen Nr. 87, 98 und 135 sowie der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist darüber hinaus wie ein innerstaatliches Gesetz verbindlich.

Einigung ohne gerichtliches Verfahren erzielt

Die jeweiligen Ansichten konnten zwischen den Rechtsanwälten von ver.di und dem Flughafen Düsseldorf mit dem Ziel der Verständigung zielführen ausgetauscht werden. So konnte ein drohendes Gerichtsverfahren umgangen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden: Die jährlichen Zugangsbeschränkungen gelten für ver.di am Flughafen Düsseldorf nicht mehr. Dafür meldet sich ver.di rechtzeitig mit Verweis seiner Notwendigkeit an.

Mit dem Ergebnis sichert ver.di seine Rechte für die Mitglieder und gewählten Betriebsorgane im Sicherheitsbereich am Flughafen Düsseldorf!