Lohnabrechnung

TV BVD: Achtung vor unbezahlten Überstunden am Flughafen Düsseldorf!

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Während Vorfeldarbeiter Höchstleistungen erbringen, bitten am Flughafen Düsseldorf mehrere Bodenverkehrsdienstleister ihre Mitarbeiter zu unbezahlten Überstunden! 

ver.di fordert die sofortige Auszahlung aller geleisteten Arbeitsstunden! Mitarbeiter der WISAG und AAS sind aufgefordert, jetzt zu handeln! 6 Monate Rückwirkend Ansprüche sichern.

Mitarbeitern in der Flugzeugabfertigung stehen bei vorgeschriebener Arbeitsschutz- oder besonders auffälliger Dienstkleidung die Umkleide- und Wegezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu! Das regelt der ver.di-Tarifvertrag durch §6 Abs. 3 MTV BVD. Durch die starke Verschmutzung in der Flugzeugabfertigung müssen für zahlreiche Mitarbeiter Waschzeiten hinzuaddiert werden. 

Die WISAG Ground Service Köln GmbH & Co. KG am Standort Flughafen Düsseldorf zahlt bis heute diese Umkleide- Wege und Waschzeiten nicht aus! Die AAS Düsseldorf Ramp GmbH zahlt scheinbar nur einen Bruchteil der tatsächlichen Zeiten aus.

Mitarbeiter beider Betriebe sind nun gefordert, ihre Ansprüche zu sichern! Es geht um Ansprüche bis zu 1.000 Euro!

Wer Höchstleistungen von seinen Mitarbeitern verlangt, muss mit korrekter Bezahlung voran gehen!

Die Berücksichtigten Tätigkeiten gliedern sich nach Tarifvertrag und geltender Rechtsprechung wie folgt:

1) Wegezeit Stempeluhr -> Umkleide
2) Zeit für Einkleiden/Umziehen
3) Wegezeit Umkleide -> Einsatzort
4) Wegezeit Einsatzort -> Umkleide
5) Zeit für Waschen und Auskleiden/Umziehen
6) Wegezeit Umkleide -> Stempeluhr

Diese 6 Schritte gilt es minutengenau zu erfassen und als Arbeitszeit zu vergüten!

ACHTUNG! Mitarbeiter müssen ab sofort diese 6 Tätigkeits-Blöcke für sich selbst mit ihrer Stoppuhr messen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Unbezahlte oder ungenügend ausgezahlte Wege-, Umkleide-, und Waschzeiten können 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden!

Mit dem Ergebnis der Messungen können für die letzten 6 Monate Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden. Wie viel das in Summe ausmachen kann, soll ein Beispiel verdeutlichen:

Beispiel: Ein Mitarbeiter erreicht bei seiner Messung im durchschnitt folgendes Ergebnis:

1) Wegezeit Stempeluhr -> Umkleide 2:30 min.
2) Zeit für Einkleiden/Umziehen 6 min.
3) Wegezeit Umkleide -> Einsatzort 2:30 min.
4) Wegezeit Einsatzort -> Umkleide 2:30 min.
5) Zeit für Waschen und Auskleiden/Umziehen 9 min.
6) Wegezeit Umkleide -> Stempeluhr 2:30 min.

In Summe würde das täglich eine Zeit von 25 Minuten für Umkleide-, Wege-, und Waschzeiten ergeben. Das Zeitvolumen über 6 Monate wäre somit 25 Minuten * ca. 19 Monats-Schichten * 6 Monate = 47,5 Stunden unbezahlte Arbeitsstunden!

Bei einem Stundenlohn von 22,02€ wären das in diesem Beispiel ein Wert von 1045,95€ unbezahlter Arbeitsstunden.

Bei einem anderen Beispiel von insgesamt 20 Minuten Umkleide-, Wege-, und Waschzeiten wären es 38 Stunden unbezahlte Arbeitsstunden! Auch hier blieben Beschäftige über einen Wochenlohn auf der Strecke!

Bei einem Stundenlohn von 22,02€ wären das im zweiten Beispiel ein Wert von 836,76€ unbezahlter Arbeitsstunden.

Mitarbeiter müssen mit ihren Zeitmessungen unverzüglich zur ver.di kommen!

Unsere Rechtsberatung ist vorbereitet, um mit dem Ergebnis eurer Messungen weitere Rechtswege zu gehen. Mitarbeiter der WISAG in Düsseldorf können ihren kompletten Anspruch durchsetzen.

Mitarbeiter der AAS Ramp haben eine geltende Betriebsvereinbarung, die eine tägliche Umkleide-, Wege- und Waschzeit bei durchschnittlich 19 Diensten im Monat i.H.v. ca. 12:30 Minuten, also 4 Stunden im Monat regelt. Aus unserem Vertrauensleute-Körper liegen uns Informationen vor, dass die tatsächliche tägliche Umkleide-, Wege- und Waschzeit deutlich höher ausfällt.

Ein Tarifvertrag ist rechtlich höherwertiger als eine Betriebsvereinbarung. Gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen den tatsächlichen Umkleide-, Wege-, Waschzeiten der AAS-Beschäftigten und den kalkulierten Zeiten der Betriebsvereinbarung der AAS Ramp, kann die Differenz geltend gemacht werden. Auch hier ist das 6 Monate rückwirkend möglich.

Nachtschicht-, Feiertags-, Sonntagsarbeitszuschläge ebenfalls berücksichtigen! Auch Zusatzdienste erhöhen den Anspruch!

Der Tarifvertrag regelt nach §15 Abs. 1 ETV BVD Feiertags-, Sonntags- und Nachtarbeit-Zeitzuschläge. Da die Umkleide-, Wege-, Waschzeit für viele täglich teilweise unter der Nachtarbeit fällt, oft an Sonntag und gelegentlich auch an Feiertagen liegt, werden Umkleide-Wege-Waschzeiten zusätzlich aufgewertet.

Nachtarbeiten sind laut ver.di-Tarifvertrag zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr mit mindestens 25% aufzuwerten. Sonntagsarbeit 50%, Feiertagsarbeit 100%. Zudem bedeuten Zusatzdienste selbstverständlich auch mehr Umkleide-, Wege-, Waschzeiten.

Der Tarifvertrag ist kein Geschenk der Arbeitgeber – er ist erkämpft! Jetzt alle Ansprüche Durchsetzen!

Kommt jetzt mit euren Stoppuhr-Messzeiten für eure Wege-, Umkleide-, Waschzeiten auf uns zu, um eure Ansprüche zu sichern!

Wer bessere Arbeitsbedingungen will, muss sich einmischen.
Wer höhere Löhne will, muss gemeinsam Druck machen.

Werdet jetzt ver.di-Mitglied und verbessert eure Arbeitsbedingungen! meine ver.di (verdi.de)

Nur wer organisiert ist und gemeinsam handelt, kann dauerhaft etwas bewegen.

Für gute Arbeit. Für bessere Löhne. Für Respekt im Job.