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von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär
„So kann es nicht weitergehen!“
Die Vertrauensleute der AHS Düsseldorf kritisieren Personalmangel, Führungsverhalten und organisatorische Defizite.
Mit dem heutigen Beginn der Sommerferien startet am Düsseldorfer Flughafen eine besonders arbeitsintensive Zeit. Die Vertrauensleute der AHS Düsseldorf warnen deshalb in einem Brandbrief vom 16. Juli 2026 vor erheblichen organisatorischen Problemen.
Seit Beginn des Sommerflugplans liegen der AHS Düsseldorf mindestens 70 Gefährdungsanzeigen vor
Besonders problematisch erscheint aus Sicht der Vertrauensleute der bereits seit Oktober 2025 bestehende Personalmangel. Er fällt somit in die Phase der Zusammenlegung der drei Düsseldorfer Firmen AAS Düsseldorf GmbH, AAS Düsseldorf Ramp GmbH (Passage) und AHS Düsseldorf Aviation Handling Services GmbH innerhalb der Konzernstruktur der AXS Group.
Die vorhandenen Beschäftigten müssten seitdem vermehrt zusätzliche Aufgaben übernehmen und unter erheblichem Zeitdruck arbeiten. Dadurch steige nicht nur die Belastung, sondern auch die Gefahr von sicherheitsrelevanten Fehlern. Nach Angaben der Vertrauensleute waren seit Beginn des Sommerflugplans im April 2026 mindestens 70 Gefährdungsanzeigen eingegangen, was der Betriebsrat uns gegenüber bestätigen konnte.
Als konkretes Beispiel der Überlastung wird die Besetzung der Gates genannt: Bei größeren Boarding-Vorgängen sei eine Besetzung mit mindestens zwei Beschäftigten vorgesehen, könne insbesondere während der ersten Spitzenzeit in der Frühschicht aber vielfach nicht gewährleistet werden. Auch die eigentlich erforderliche Doppelbesetzung des Ticketschalters sei gefährdet, weil ein Beschäftigter zugleich an Gates oder im Check-in eingesetzt würde.
Vertrauensleute sehen erhebliche Defizite im Führungsverhalten bei der AHS Düsseldorf
Ein Schwerpunkt des Brandbriefs liegt auf dem Umgang einzelner Führungskräfte mit den Beschäftigten. Die Vertrauensleute berichten von einem respektlosen und teilweise lauten Umgangston, öffentlicher Kritik an Mitarbeitenden in Anwesenheit von Kolleginnen und Kollegen sowie kurzfristigen organisatorischen Änderungen ohne ausreichende vorherige Information. Weisungen und Entscheidungen seien teilweise weder transparent noch nachvollziehbar begründet. Ein solches Führungsverhalten beschädige das Vertrauen und belaste das Betriebsklima.
Die Vertrauensleute fordern die Geschäftsleitung deshalb auf, die Missstände unverzüglich zu prüfen und einen konkreten Maßnahmenplan vorzulegen. Gefordert werden insbesondere eine ausreichende Personalplanung, die Auswertung der Gefährdungsanzeigen, transparente Arbeitsabläufe und verbindliche Verbesserungen der Führungskultur.
Entscheidend wird hierbei, dass seitens der Leitungsebene gegenüber der Belegschaft schnell und transparent erklärt wird, wer(!) bis wann (!) wo (!) und wie (!) für Verbesserungen sorgen wird!
Die große Zahl der Gefährdungsanzeigen ermöglicht dem Betriebsrat sich nach § 89 BetrVG noch stärker für die Durchführung der Arbeitsschutzvorschriften einzusetzen und bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren mit Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträgern und weiteren zuständigen Stellen zusammenzuarbeiten. Dabei können die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG überprüft und ausdrücklich um die psychischen Belastungen durch Personalmangel, Zeitdruck, unklare Zuständigkeiten, kurzfristige Änderungen und problematisches Führungsverhalten ergänzt werden. Das Arbeitsschutzgesetz nennt psychische Belastungen ausdrücklich als möglichen Gefährdungsfaktor.
Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch!
Wer heute in den Urlaub startet, trifft auf Beschäftigte, die unter erheblichem Zeitdruck und mit einer zu dünnen Personaldecke arbeiten. Die Beschäftigten geben trotz Personalmangels und hoher Arbeitsbelastung ihr Bestes, um einen möglichst reibungslosen Ferienstart zu gewährleisten.
Unser Appell an die Passagiere lautet deshalb: Bleiben Sie fair und respektvoll. Lassen Sie Ihren verständlichen Ärger über Wartezeiten nicht an den Beschäftigten aus. Verantwortlich für eine ausreichende Personalplanung ist der Arbeitgeber, nicht das Personal am Schalter oder Gate.
Betroffene Mitglieder von Verstößen beim Führungsverhalten oder Pauseneinteilungen sollten unsere Rechtsberatung nutzen
Wer bei seinen Pausen rechtliche Verstöße vermutet, kann sich bei unserer Rechtsberatung rechtliche Einschätzungen und ggf. Unterstützung einholen. Neben dem Zweck der Erholung gibt es dabei einige Aspekte zu beachten. Insbesondere unterbrochene Pausen, nachträglich zu Pausen erklärte Leerlaufzeiten und einseitige Abweichungen von mitbestimmten Pausenregelungen sind rechtlich angreifbar.
Der laute und respektlose Umgangston sowie öffentliche Kritik können die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB und bei erheblicher Herabwürdigung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen. Sachliche Kritik, auch deutliche Kritik, ist zulässig. Anschreien, Bloßstellen vor Kolleginnen und Kollegen, Beleidigungen, Drohungen oder gezielte Einschüchterungen sind dagegen nicht mehr vom Führungs- und Weisungsrecht gedeckt. Auch hier gilt für Betroffene Mitglieder, unsere Rechtsberatung aufzusuchen.
