Schlagwort-Archive: axs

AHS und ADR: Weiterhin erhebliche Lücken bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Betriebliche Altersvorsorge mit Lücken!

AHS hatte angekündigt, sämtliche Rückstände bis Mitte 2026 auszugleichen. Nach den ver.di vorliegenden Versorgungskonten fehlen jedoch weiterhin zahlreiche Arbeitgeberbeiträge. Beschäftigte sollten ihren Beitragsstand jetzt überprüfen.

Mitte Februar 2026 informierte die Leitung der Aviation Handling Services GmbH ihre Beschäftigten darüber, dass die laufenden Beiträge zur tariflich geregelten betrieblichen Altersversorgung ab Januar 2026 wieder regelmäßig gezahlt würden. Zugleich kündigte sie an, die aus dem Jahr 2025 stammenden Rückstände einschließlich der entsprechenden Zinsen bis Mitte 2026 vollständig auszugleichen.

Auf der außerordentlichen Betriebsversammlung der AHS am 8. April 2026 wurde diese Ankündigung auf Nachfrage aus der Belegschaft nochmals bekräftigt. Auch bei der AAS Düsseldorf Ramp GmbH wurde auf der Betriebsversammlung am 2. Juli 2026 erklärt, das Unternehmen stehe nach der Übernahme von Acciona finanziell zunehmend gesund da und erfülle seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Belegschaft wieder pünktlich.

AHS und ADR: Weiterhin erhebliche Lücken bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung weiterlesen

Ferienstart am Limit: Beschäftigte brauchen Entlastung statt Überlastung!

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

„So kann es nicht weitergehen!“ 

Die Vertrauensleute der AHS Düsseldorf kritisieren Personalmangel, Führungsverhalten und organisatorische Defizite.

Mit dem heutigen Beginn der Sommerferien startet am Düsseldorfer Flughafen eine besonders arbeitsintensive Zeit. Die Vertrauensleute der AHS Düsseldorf warnen deshalb in einem Brandbrief vom 16. Juli 2026 vor erheblichen organisatorischen Problemen.

Ferienstart am Limit: Beschäftigte brauchen Entlastung statt Überlastung! weiterlesen

BEM-Welle bei AAS schießt übers Ziel hinaus

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Die AAS Düsseldorf Ramp GmbH lädt einen erheblichen Teil der Belegschaft zu BEM-Gesprächen ein. Mit fragwürdigen Methoden.

BEM-Verfahren sind keine gläserne Gesundheitschecks des Arbeitsnehmers. Sondern: der Arbeitgeber ist in der Pflicht!

Das BEM dient dem Ziel die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überwinden und eine neue Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, so dass am Ende eine krankheitsbedingte Kündigung vermieden werden kann.

BEM-Welle bei AAS schießt übers Ziel hinaus weiterlesen