von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär
Auch 4 Monate nach der Unternehmensübernahme von Acciona Airport Services Düsseldorf GmbH durch die AAS Group AG ist für den Flughafen Düsseldorf keine Lizenz-Entscheidung gefallen.
Wir berichteten vor 1 Monat über die aktuelle Situation, dass die AAS mit der AAS Deutschland GmbH und AAS Düsseldorf Ramp GmbH zwei Lizenzen in Düsseldorf bedient.
Das NRW-Verkehrsministerium prüft weiterhin, ob ein Konkurrenzverhältnis besteht.
Wir fragten nach beim NRW-Verkehrsministerium. Vergangene Woche erreichte uns die Antwort, dass die „Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Trennung der Firmen […]“ nicht abgeschlossen sei, da sie „einen erheblichen Aufwand mit sich bringt“.
Für viele betroffenen Kolleginnen und Kollegen ist das völlig unverständlich. Denn viele vertreten die Meinung, das Konkurrenzverhältnis zwischen den beiden Firmen ist ganz klar ausgehebelt. Auch der ver.di-Arbeitskreis für Bodenverkehrsdienstleistungen in Düsseldorf vertritt die gleiche Meinung.
Beide Betriebe mit dem selben Geschäftsführer.
Neben der sichtbaren Unternehmens-Partnerschaft als „AAS“ fällt auf, dass Dieter-Rolf Streuli in beiden lizensierten Betrieben, der AAS Deutschland GmbH und AAS Düsseldorf Ramp GmbH, laut Unternehmensregister als Geschäftsführer tätig ist.
Man fragt sich, ob Herr Streuli morgens von 8-12 Uhr für die AAS Deutschland GmbH ackert, um nach der Mittagspause von 12:30 bis 17 Uhr für die AAS Düsseldorf Ramp GmbH in direkter Konkurrenz zu agieren.
Allgemeine Treupflicht verlangt Wettbewerbsverbot von GmbH-Geschäftsführern.
Daneben steht die Unvereinbarkeit dieser Vorstellung mit dem Gesetz. Das Wettbewerbsverbot der GmbH-Geschäftsführer ist ein Ausfluss der allgemeinen Treuepflicht im GmbH-Gesetz und beinhaltet insbesondere die Verpflichtung, der Gesellschaft keine(!) Konkurrenz zu machen.
Es zielt darauf ab, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Geschäftsführer alle Maßnahmen und Entscheidungen im besten Interesse der Gesellschaft trifft. Eine Ausnutzung der eigenen Position, um sich selbst oder Dritte zu Lasten der GmbH zu bereichern, soll damit ausgeschlossen werden. Warum dauert die Prüfung des NRW-Verkehrsministeriums über die „rechtliche, wirtschaftliche und tatsächliche Trennung der Firmen“ so lange?
Die Verunsicherung bei den Beschäftigten wächst.
Die unsichere Gesamtsituation ist für alle Beschäftigte in den Bodenverkehrsdiensten weiterhin sehr belastend. Insgesamt sind durch die unklare Lizenz-Situation im Bodenverkehrsdienstleisterbereich fast 2.000 Kolleginnen und Kollegen im Unklaren über die Zukunft am Flughafen Düsseldorf.
Der ver.di-Arbeitskreis der Bodenverkehrsdienstleister in Düsseldorf will keine Hinhalte-Spielchen, sondern Fakten! Wir bleiben dran und berichten.