von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär
AAS kauft Acciona und gewinnt damit Marktdominanz in Düsseldorf. Was sind die Konsequenzen?
Anfang Juli 2024 kaufte AAS die Konkurrenzfirma Acciona Airport Services Düsseldorf GmbH ohne Beteiligung des Betriebsrates und jeglicher Information an die Belegschaft auf. Beim Käufer handelt es sich um den deutschlandweit expandierenden AAS Konzern, konkret vermutlich der AAS Group AG, die in einem reinen Share-Deal alle Rechten & Pflichten von Acciona übernahm. Der neue Name der ehemaligen Konkurrenz: AAS Düsseldorf Ramp GmbH.
Aviapartner, Acciona und AAS am Flughafen Düsseldorf unter einem Dach.
Da der Konzern AAS in Düsseldorf bereits mit der AAS Deutschland GmbH Ende 2023 eine Teillizenz gewann und im Subcontracting mit der Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co KG auf dem Vorfeld agiert, kommt die Frage auf, ob mit dem Zukauf der Acciona eine Marktdominanz in der Bodenabfertigung in Düsseldorf für die AAS entstanden ist. Denn unter ihrem Dach in direkter Abhängigkeit arbeiten nun Aviapartner (ohne Lizenz als Werkarbeiter), Acciona (Aufgekauft) und AAS zusammen. Insbesondere in der Gepäckabfertigung bedient die AAS nun 2 Lizenzen. Was sagt der Gesetzgeber dazu?
Ende 2022 verkündete das Verkehrsministerium seine umstrittene Entscheidung, dem bislang größten Anbieter von Bodenverkehrsdiensten in Düsseldorf, der Aviapartner, nach 21 Jahren keine neue Lizenz zu erteilen. Und das obwohl der Flugplatzunternehmer erstmals von 2 auf 3 Lizenzlose bei der Ausschreibung aufstockte. Stattdessen wurden erneut Acciona und zwei neuen Unternehmen der Marktzugang zu Düsseldorf gewährt, nämlich der AAS und WISAG. Als Begründung diente für den Flughafenplatzunternehmer (in Düsseldorf die FDG) und den Politischen Vertretern (EU-Richtline 96/67EG und BADV) stets der Wunsch nach mehr Liberalisierung und Konkurrenzkampf zwischen den Bodenverkehrsdienstleistern.
Reguläre Neuvergabe der Bodenabfertigungslizenz bleibt bisher aus. Hat der Ruf nach immer mehr Konkurrenzkampf endlich ein Ende?
Um so mehr verwundert die allgemeine Stille nach dem Marktaustritt Accionas in Düsseldorf. Denn die Verordnung BADV sieht für solch einen Fall klare Schritte vor, den originären Zustand der Lizenz-Ausschreibung wieder herzustellen. In §7 Abs 5 BADV heißt es: “ […] stellt ein Dienstleister oder ein Selbstabfertiger seine Bodenabfertigungstätigkeit vor Ablauf des Zeitraums ein, für den er ausgewählt wurde, erfolgt die Neuvergabe wie in den Fällen eines regulären Vertragsablaufs gemäß des Auswahlverfahrens […].“
Das würde bedeuten, der Flughafenplatzunternehmer (FDG) müsste jetzt eine Neuvergabe einleiten und das Verkehrsministerium NRW nach Anhörung des Flughafen-Nutzerausschusses, Flugplatzunternehmers und Betriebsrates entscheiden, welcher Bewerber den Zuschlag erhält. Was bisher geschah, scheint lediglich ein Besuch der Landesbehörde am 30.Juli wenige Wochen nach erfolgter Unternehmensübernahme gewesen zu sein, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Danach tat sich nichts mehr.
Werden hier etwa Gedankenspiele gespielt, ob es sich bei AAS Deutschland GmbH und AAS Düsseldorf Ramp GmbH um zwei Unternehmen handelt? Laut Unternehmensregister vom 20.09.2024 ist in beiden Betrieben der gleiche Geschäftsführer Dieter Rolf Streuli eingesetzt. Zudem sollte klar sein, dass bei der selben „Eigentümerfamilie“ AAS zwischen zwei Betrieben kein Konkurrenzkampf der Rechten gegen die linke Hosentasche stattfindet. Warum wird also mit der Neuausschreibung so lange gewartet? Denn auch fast 3 Monate nach Betriebsübernahme teilen Flugplatzbetreiber und Ministerium weiterhin keine nächsten Schritte mit.
Die Kolleginnen und Kollegen am Flughafen Düsseldorf brauchen Klarheit in der Bodenabfertigung!
Auch der mögliche Einwand, man wollte den Sommerflugplan abwarten, um weitere Schritte zu entscheiden und damit Ruhe in reiseintensiven Zeiten zu gewinnen, würde keinen Sinn ergeben. Denn das Ausschreibungsverfahren zieht sich ohnehin über viele Monate, bis es ein Ergebnis erreicht. Oder steht etwa eine weitere Unternehmensübernahme an und man wartet auf eine Entscheidung für diese möglicherweise mögliche Abkürzung statt einem Ausschreibungsverfahren?
Was auch kommen wird: Jetzt endlich Klarheit schaffen!
Die unsichere Gesamtsituation ist für alle Beschäftigte in den Bodenverkehrsdiensten sehr belastend. Insgesamt sind durch die unklare Lizenz-Situation im Bodenverkehrsdienstleisterbereich fast 2.000 Kolleginnen und Kollegen im Unklaren über die Zukunft am Flughafen Düsseldorf. Darum brauchen wir jetzt mehr Klarheit und keine Hinhalte-Spielchen!