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von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär
Tarifliche Regelung zur Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage für 2027 muss nach TVöD bis Ende August beantragt werden!
Bedarfe jetzt prüfen und Ansprüche rechtzeitig gegenüben der Personalabteilung stellen.
Die Tarifverhandlungen um den TVöD haben 2025 eine Regelung zur Entlastung der Belegschaften erwirkt! Ab 2027 hat jeder Mitarbeiter das Recht auf +1 Urlaubstag mehr! Diesen gilt es bereits im Rahmen der Urlaubsplanung in 2026 für 2027 zu berücksichtigen.
Darüber hinaus hat jeder Mitarbeiter laut §29a TVöD die Möglichkeit eine teilweise Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage ab 2027 zu beantragen.
„Beschäftigte können bis zum 1. September
des jeweiligen laufenden Kalenderjahres in Textform geltend machen, einen Teil
der ihnen nach § 20 (VKA) zustehenden Jahressonderzahlung in bis zu drei Arbeitstage (Tauschtage) umzuwandeln“
des jeweiligen laufenden Kalenderjahres in Textform geltend machen, einen Teil
der ihnen nach § 20 (VKA) zustehenden Jahressonderzahlung in bis zu drei Arbeitstage (Tauschtage) umzuwandeln“
Die Berechnung des Wertes eines Tauschtages erfolgt auf Stundenbasis. Bemessungsgrundlage für die Berechnung dieses Wertes ist das durchschnittliche monatliche Entgelt im Sinne der Entgeltfortzahlungsregelung. Dabei darf der Wert für die Tauschtage nicht den Wert der Jahressonderzahlung übersteigen. Dies ist für Ansprüche von Mitarbeitern im 24-Stunden-Dienst wichtig, da ein Arbeitstag für Sie eine höhere Wertigkeit hat.
Die genaue Lage der Tauschtage in 2027 können im laufenden Kalenderjahr 2027 beantragt werden, spätestens 1 Monat vor Inanspruchnahme des Wunschtermins. Dabei sind die Wünsche der Beschäftigten zu berücksichtigen, sofern diesen keine
dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Wichtig ist: Tauschtage, die beantragt und selbstverschuldet nicht in Anspruch genommen wurden und somit verfallen, werden nicht entschädigt.
Die Verbesserungen sind kein Geschenk der Arbeitgeber – sie sind erkämpft!
Diese Verbesserungen kommen nicht von allein. Sie sind das Ergebnis von Arbeitskämpfen, Zusammenhalt und konsequentem Einsatz der Beschäftigten – organisiert in der Gewerkschaft ver.di.
Ohne die Streiks und die Beteiligung vieler Kolleginnen und Kollegen wäre dieser Tarifabschluss nicht möglich gewesen. Das zeigt ganz klar: Nur gemeinsam können wir unsere Arbeitsbedingungen verbessern und unsere Einkommen steigern.
Nach der Tarifrunde ist vor der Tarifrunde
Klar ist aber auch: Diese Entwicklung lässt sich nur fortsetzen, wenn wir weiterhin stark bleiben – und stärker werden.
Unsere Löhne und Arbeitsbedingungen können wir nur sichern und weiter verbessern, wenn die Gemeinschaft der in ver.di organisierten Beschäftigten wächst. Jede neue Mitgliedschaft stärkt unsere Verhandlungsposition.
Unser Aufruf an die Beschäftigten: Jetzt organisieren und mitmachen!
Wer bessere Arbeitsbedingungen will, muss sich einmischen.
Wer höhere Löhne will, muss gemeinsam Druck machen.
Werdet jetzt ver.di-Mitglied und verbessert eure Arbeitsbedingungen! meine ver.di (verdi.de)
Nur wer organisiert ist und gemeinsam handelt, kann dauerhaft etwas bewegen.
