Überlastungsanzeigen bei AAS: Beschäftigte schlagen Alarm

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Beschäftigte bei AAS berichten über Überlastung durch knappe Personalplanung

Mitarbeiter der AAS berichten über anhaltende Probleme in der Bodenverkehrsdienstleistung 

Beschäftigte der AAS Düsseldorf Ramp GmbH berichten gegenüber ver.di von einer erheblichen Arbeitsbelastung in der Bodenabfertigung am Flughafen Düsseldorf. Nach ihren Schilderungen führen eine knappe Personalbemessung, eng getaktete Einsatzpläne und zeitgleiche Abfertigungsaufträge insbesondere während der Verkehrsspitzen zu Situationen, in denen die Beschäftigten nach eigenen Angaben Schwierigkeiten haben, sämtliche vorgesehenen Arbeitsabläufe innerhalb der verfügbaren Zeit durchzuführen.

Die Hinweise aus der Belegschaft betreffen nach den ver.di vorliegenden Informationen insbesondere die Tätigkeiten der Ramp Agents und der Beschäftigten in der Gepäckhalle. ver.di nimmt diese Hinweise ernst. Bei der Bodenabfertigung darf wirtschaftlicher und zeitlicher Druck nicht dazu führen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten oder die ordnungsgemäße Durchführung betrieblicher Sicherheitsabläufe beeinträchtigt werden.

Nach den ver.di vorliegenden Informationen haben Beschäftigte seit August 2026 mehr als 30 Überlastungsanzeigen an die AAS Düsseldorf Ramp GmbH gerichtet.

Mit einer Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige informieren Beschäftigte ihren Arbeitgeber darüber, dass sie sich aufgrund der Arbeitsorganisation, der Personalsituation oder der konkreten Arbeitsbedingungen nicht mehr in der Lage sehen, ihre Aufgaben ohne Gefährdungen oder vermeidbare Fehler zu erfüllen. Solche Anzeigen sind ernst zu nehmende Hinweise auf mögliche Mängel in der Arbeitsorganisation.

Nach Angaben von Beschäftigten beziehen sich die eingereichten Anzeigen unter anderem auf hohe körperliche Belastungen, erheblichen Zeitdruck und eine zu enge Taktung der Einsatzplanung. Mehrere Beschäftigte äußern zudem die Sorge, dass sich diese Arbeitsbedingungen nicht nur auf ihre Gesundheit, sondern auch auf die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Abfertigungsprozesse auswirken könnten.

Zahlreiche Meldungen beziehen sich auf Belastungsspitzen während eines erhöhten Flugaufkommens.

Als konkretes Beispiel der Überlastung wird für den Bereich des Ramp Agenten die Dienstplanung genannt: So wurde uns mehrfach geschildert, dass Ramp Agents in Stoßzeiten zwei nebeneinander stehende Maschinen abfertigen müssen, die in einem Abstand von wenigen Minuten planmäßig abfliegen sollen. Beschäftigte berichten, dass der hohe Zeitdruck zu Konflikten mit internen Abfertigungsvorgaben und den am Flughafen geltenden Regelungen führen könne. Die Flughafenbenutzerordnung (FBO) untersagt einem als Koordinator eingesetzten Ramp Agent die zeitgleiche Abfertigung mehrerer Luftfahrzeuge (sog. Doppelrampe).

Diese sogenannten „Doppelrampen“ sind laut FBO, Regelung 3.4, ausdrücklich verboten. Dort heißt es: „Der Koordinator darf nicht mehrere Luftfahrzeuge zeitgleich abfertigen.“ Richtlinienkonform wäre es für einen Ramp Agent zunächst einen Flieger fertig abzufertigen und danach die nächste Maschine anzunehmen. Das würde bei der oben genannten Aufgabenplanung aber zu deutlichen Verspätungen der Abflüge führen, was Beschäftigte in Überlastungsanzeigen beklagen. Nach Auffassung von ver.di sind Einsatzplanungen problematisch, bei denen ein Ramp Agent zwei sich zeitlich überschneidenden Abfertigungen zugewiesen wird.

Zudem mahnen Ramp Agenten uns gegenüber an, dass sie Flugzeugpositionen nicht rechtzeitig erreichen konnten, da die Einsatz-Planung für Mitarbeiter zu eng getaktet war und einzelne Aufträge sich zeitlich weitgehend überschnitten.

Nach mehreren Überlastungsanzeigen konnten die jeweils beauftragten Ramp Agents vorgesehene FOD-Checks (Überprüfung der Parkposition vor dem Einparken des Flugzeugs) oder Empty-Hold-Checks (Überprüfung des entleerten Laderaums eines Flugzeugs) nicht selbst oder nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt durchführen. Beschäftigte schildern Fälle, in denen sie das Flugzeug erst nach dem On-Block-Zeitpunkt oder nach Beginn der Wieder-Beladung erreicht hätten. Ob und durch wen die betreffenden Kontrollen in diesen Fällen durchgeführt wurden, muss das Unternehmen überprüfen. Aus Sicht von ver.di zeigt dies, dass eine zu eng getaktete Einsatzplanung die ordnungsgemäße Durchführung und Kontrolle vorgesehener Abläufe erschweren und ein Sicherheitsrisiko darstellen kann.

ver.di unterstützt Beschäftigte bei Überforderung durch Arbeitsüberlastung!

Die ver.di-Rechtsberatung berät Mitglieder zum Umgang mit Überlastungs- und Gefährdungssituationen sowie zur Durchsetzung ihrer gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte. Dazu gehören auch Fragen zur Gewährung und tatsächlichen Inanspruchnahme von Pausen.

Gemeinsam mit den ver.di-Vertrauensleuten werden die Hinweise aus der Belegschaft gesammelt und ausgewertet. Ziel ist es, mögliche strukturelle Mängel bei der Arbeitsorganisation und beim Arbeits- und Gesundheitsschutz konkret zu benennen und gegenüber dem Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.

Beschäftigte sollten konkrete Überlastungssituationen weiterhin möglichst genau dokumentieren und dem Arbeitgeber anzeigen. Dabei sollten insbesondere Datum, Einsatzbereich, Personalbesetzung, zugewiesene Aufgaben, zeitliche Überschneidungen und nicht oder nur eingeschränkt durchführbare Arbeitsschritte festgehalten werden.

Auch der Betriebsrat sollte umfassend einbezogen werden. Er verfügt insbesondere bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitszeitgestaltung und der betrieblichen Arbeitsorganisation über wichtige Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte.

ver.di erwartet von der AAS Düsseldorf Ramp GmbH, die vorliegenden Gefährdungsanzeigen sorgfältig auszuwerten, die geschilderten Arbeitsbedingungen gemeinsam mit dem Betriebsrat zu untersuchen und erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.