Unter Hitzewellen gilt ein besonderer Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer!
Mitarbeiter auf dem Flughafenvorfeld sind einer besonderen Gefährdung ausgesetzt!
Tätigkeiten auf dem Flughafenvorfeld sind bei hoher Hitze und Sonnenschein eine große Belastung für Körper und Geist. Das ArbSchG, die ArbStättV und Handreichungen von Berufsgenossenschaft, Ministerien und Co. regeln dabei Schutzvorkehrungen für Beschäftigte. Arbeitgeber sind hierbei in der Pflicht!
Die AAS Düsseldorf Ramp GmbH lädt einen erheblichen Teil der Belegschaft zu BEM-Gesprächen ein. Mit fragwürdigen Methoden.
BEM-Verfahren sind keine gläserne Gesundheitschecks des Arbeitsnehmers. Sondern: der Arbeitgeber ist in der Pflicht!
Das BEM dient dem Ziel die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überwinden und eine neue Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, so dass am Ende eine krankheitsbedingte Kündigung vermieden werden kann.