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BEM-Welle bei AAS schießt übers Ziel hinaus

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Die AAS Düsseldorf Ramp GmbH lädt einen erheblichen Teil der Belegschaft zu BEM-Gesprächen ein. Mit fragwürdigen Methoden.

BEM-Verfahren sind keine gläserne Gesundheitschecks des Arbeitsnehmers. Sondern: der Arbeitgeber ist in der Pflicht!

Das BEM dient dem Ziel die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überwinden und eine neue Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, so dass am Ende eine krankheitsbedingte Kündigung vermieden werden kann.

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Unfaire Praktiken von Aviapartner am Airport Düsseldorf

Über 25 krankheitsbedingte Kündigungen ohne Wiedereingliederungs-Verfahren!

Der Bodenverkehrsdienstleister Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co KG kündigte in den vergangenen Monaten über 25 Mitarbeitern krankheitsbedingt. Und das ohne das Angebot eines betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) an die Betroffenen. Eine skandalöse Praxis, die am Airport Düsseldorf nichts zu suchen hat! Denn der Gesetzgeber sieht Präventionsmaßnahmen schon seit 2004 wie folgt vor:

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einem Mitarbeiter, der innerhalb eines Jahres sechs Wochen dauerhaft oder mit Unterbrechungen arbeitsunfähig erkrankt ist, ein BEM anzubieten.
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