von Andrej Bill
Betriebsbedingte Kündigungen bei Aviapartner am Airport Düsseldorf für ungültig erklärt!
Der Bodenverkehrsdienstleister Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co KG kündigte Ende Februar 2024 fast 30 Mitarbeitern betriebsbedingt. Kurz vor Beginn des arbeitsintensiven Sommerflugplans und der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland fiel der Geschäftsführung auf, es sei zu viel Personal im Betrieb! Eine vernünftige Begründung konnte die Geschäftsführung aber niemals vorlegen, weshalb unsere ver.di-Mitglieder dagegen klagten. Mit Erfolg!
Der Arbeitgeber trägt bei betriebsbedingten Kündigungen die Darlegungs- und Beweislast (§1 Abs. 2 Satz 4 KSchG).
Aviapartner: Betriebsbedingte Kündigungen abgewehrt! weiterlesen
Der Arbeitgeber trägt bei betriebsbedingten Kündigungen die Darlegungs- und Beweislast (§1 Abs. 2 Satz 4 KSchG).