Schlagwort-Archive: Kündigung

Aviapartner in der Insolvenz – verschärfte Verunsicherung am Flughafen Düsseldorf

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Die Aviapartner befindet sich im Insolvenzverfahren

Wiederholte Mahnungen der Belegschaft bewahrheiten sich!

Seit dem 12. Juni 2025 befindet sich die Aviapartner GmbH & Co. KG im vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Dabei warnte die Belegschaft durch Mahnwachen vor der Flughafenzentrale der Flughafen Düsseldorf GmbH oder vor dem NRW-Verkehrsministerium mehrfach vor der unsicheren Zukunft des Unternehmens und ihrer Arbeitsplätze. (Berichte Hier und Hier)

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Flughafen Düsseldorf GmbH: Klatsche für undemokratische Kündigung vom Arbeitsgericht

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Die Flughafen Düsseldorf GmbH fährt sich für ihre antidemokratische Mitarbeiterkündigung eine Klatsche vom Gericht ein

Im Rahmen eines Kammertermins am 4. Dezember 2024 am Arbeitsgericht Düsseldorf wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter im Rettungsdienst der Flughafen Düsseldorf GmbH öffentlich erörtert.

Dem Mitarbeiter wurden mehrere Pflichtverstöße vorgeworfen, die sowohl zu einer ordentlichen, als auch außerordentlichen Kündigungen führten. Insbesondere außerordentliche Kündigungen treffen Mitarbeiter mit voller Härte. Sie gilt sofort und führt eine 3-Monatige Sperre vom Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt mit sich. Die Begründung zur außerordentliche Kündigungen des Flughafens Düsseldorf ist hingegen aus unserer Sicht völlig unverantwortlich und der gesamte Vorfall ein folgenschwerer Fehler! 

Der Gerichtssaal war mit über 40 Mitarbeitern der Flughafen-Feuerwehr bis auf den letzten Sitzplatz gefüllt. Das Motto lautete offenkundig „Mach meinen Kumpel nicht an“.

Erneuter Streit um Rechte und Pflichten bei ärztlichen Untersuchungen.

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Aviapartner: Betriebsbedingte Kündigungen abgewehrt!

von Andrej Bill

Betriebsbedingte Kündigungen bei Aviapartner am Airport Düsseldorf für ungültig erklärt!

Der Bodenverkehrsdienstleister Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co KG kündigte Ende Februar 2024 fast 30 Mitarbeitern betriebsbedingt. Kurz vor Beginn des arbeitsintensiven Sommerflugplans und der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland fiel der Geschäftsführung auf, es sei zu viel Personal im Betrieb! Eine vernünftige Begründung konnte die Geschäftsführung aber niemals vorlegen, weshalb unsere ver.di-Mitglieder dagegen klagten. Mit Erfolg!

Der Arbeitgeber trägt bei betriebsbedingten Kündigungen die Darlegungs- und Beweislast (§1 Abs. 2 Satz 4 KSchG).
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