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von Andrej Bill ver.di-Gewerkschaftssekretär
Überlastung braucht Lösungen
Reden allein schafft keine Entlastung!
Rund zwei Monate lang erhielten die betroffenen Beschäftigten bei AAS Düsseldorf Ramp GmbH nach den ver.di vorliegenden Informationen keine erkennbare Reaktion und keine Mitteilung über konkrete Maßnahmen zu ihren Überlastungsanzeigen. Erst nach der öffentlichen Berichterstattung wurden Einzelgespräche angekündigt.
Wir begrüßen, dass der Arbeitgeber nun reagiert. Gespräche reichen aber nicht aus. Die Beschäftigten erwarten konkrete Maßnahmen gegen Personalmangel, Arbeitsverdichtung und gesundheitliche Gefährdungen. Strukturelle Probleme dürfen nicht zu persönlichen Problemen einzelner Beschäftigter umgedeutet werden.
Die Beschäftigten haben das Problem benannt. Der Arbeitgeber muss jetzt für Entlastung sorgen.
Verspätete Krisenreaktion statt erkennbarer Ursachenanalyse und Entlastung
Zwischen Anfang August und Ende September 2026 gingen bei AAS Düsseldorf Ramp GmbH über 30 Überlastungsanzeigen ein, die lange keine erkennbare Reaktion und keine Mitteilung seitens der Firma zur Folge hatten. Obwohl Beschäftigte konkrete Umstände angezeigt hatten, aus denen sich Risiken für ihre Gesundheit, eine sichere Abfertigung und möglicherweise auch für Passagiere ergeben können, blieb eine für die Betroffenen erkennbare Reaktion zunächst aus! Seit unserer letzten Berichterstattung sind unserer Kenntnis nach weitere Überlastungsanzeigen aus dem Tätigkeitsbereich der Ramp Agenten beim Arbeitgeber eingegangen.
Dass der Arbeitgeber erst nach der öffentlichen Berichterstattung durch ver.di spürbar tätig wird, spricht deshalb eher für eine verspätete Krisenreaktion als für eine frühzeitig eingeleitete, transparente Ursachenanalyse. Rechtlich entscheidend ist allerdings nicht allein die verspätete Reaktion, sondern ob jetzt tatsächlich die Ursachen untersucht und wirksame Entlastungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Öffentliche Schadensbegrenzung oder echte Gefährdungsabwehr? Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Einzelgesprächen.
Einzelgespräche sind nicht per se unzulässig. Sie können sinnvoll sein, um individuelle Belastungen und konkrete Gefahren festzustellen. Problematisch wäre es jedoch, wenn die Gespräche dazu dienten, die Beschäftigten voneinander zu isolieren, Widersprüche zu produzieren, Verantwortlichkeiten auf Einzelne zu verlagern oder die Berechtigung der Anzeigen durch Druck, Einschüchterung oder nachträgliche Relativierungen infrage zu stellen.
Beschäftigte dürfen wegen einer berechtigten Überlastungsanzeige oder einer zulässigen Beschwerde nicht benachteiligt werden. Das Maßregelungsverbot des § 612a BGB und, soweit zugleich eine Beschwerde nach § 84 BetrVG vorliegt, § 84 Abs. 3 BetrVG schützen vor entsprechenden Nachteilen.
Als Orientierung für das Gespräch können folgende Hinweise dienen:
Möglichst nicht allein in das Gespräch gehen. Beschäftigte sollten um Begleitung durch ein Mitglied des Betriebsrats oder eine andere zulässige Vertrauensperson bitten.
An der eigenen Überlastungsanzeige festhalten, solange die Belastung fortbesteht. Beschäftigte sollten die Anzeige nicht unter Druck relativieren oder widerrufen, obwohl es sie weiterhin gibt.
Bei den konkreten Arbeitsbedingungen bleiben. Beschäftigte sollten Arbeitsmenge, Personalausstattung, Zeitdruck, ausgefallene Pausen, Mehrarbeit, unerledigte Aufgaben sowie mögliche Gefährdungen und Fehlerquellen benennen.
Klare Entscheidungen des Arbeitgebers einfordern. Beschäftigte sollten fragen, welche Aufgaben Vorrang haben, welche Aufgaben zurückgestellt werden dürfen und welche konkreten Entlastungsmaßnahmen bis wann umgesetzt werden.
Keine Verantwortung für organisatorische Mängel übernehmen. Personalmangel und ein objektiv nicht zu bewältigendes Arbeitsvolumen sind keine Frage persönlicher Einsatzbereitschaft.
Nichts ungeprüft unterschreiben. Beschäftigte sollten Gesprächsprotokolle oder inhaltliche Erklärungen nicht ungeprüft unterzeichnen, sondern um eine Kopie und angemessene Prüfungszeit bitten.
Gespräch dokumentieren. Nach dem Gespräch sollte zeitnah ein Gedächtnisprotokoll angefertigt werden. Wesentliche Zusagen, Maßnahmen und Fristen können dem Arbeitgeber anschließend in einer kurzen, sachlichen Gesprächszusammenfassung bestätigt werden.
Die AAS Düsseldorf Ramp GmbH ist vom Volumen her seit 2024 der mit Abstand größte Flugzeugabfertiger am Standort Düsseldorf und beschäftigt durchschnittlich über 500 Mitarbeiter. Für das laufende Geschäftsjahr prognostiziert das Unternehmen in seinem Lagebericht aus 2024 für 2025 und 2026 einen vergleichsweise fast identischen Umsatz: in 2026 (62 Mio. €), in 2025 (61 Mio. €). Das Ergebnis (EBIT) solle sich laut AAS dennoch um über 2,5 Mio. € verbessern (von -855.000 € auf +1,8 Mio. € in 2026) dank Synergieeffekten in der Personalplanung, wie das Unternehmen selbst in seinem Jahresabschluss angibt. Soweit Ergebnisverbesserungen durch Synergieeffekte in der Personalplanung erreicht werden sollen, muss ausgeschlossen werden, dass dies zu gesundheitsgefährdender Arbeitsverdichtung oder zu Defiziten bei einer sicheren Abfertigung führt.
Dass die wirtschaftliche Ergebnisplanung mit Synergieeffekten in der Personalplanung begründet wird und zugleich zahlreiche Überlastungsanzeigen eingehen, wirft Fragen auf. Der Arbeitgeber muss deshalb nachvollziehbar darlegen, ob die Personalplanung den tatsächlichen Belastungsspitzen und den Anforderungen an eine sichere Abfertigung ausreichend Rechnung trägt.
Bei einer Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses durch Synergieeffekte oder einer veränderten Personalplanung muss zugleich sichergestellt sein, dass daraus keine gesundheitsgefährdende Arbeitsverdichtung entsteht. Wirtschaftliche Zielsetzungen entbinden den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortung für eine angemessene Arbeitsorganisation und den Schutz der Beschäftigten.
In einer öffentlichen Stellungnahme gegenüber der NRZ bezog sich die AAS primär auf externe Ursachen. Vor allem Flugplanverschiebungen von der Frühschicht in die Spätschicht seien Hauptursachen. Demgegenüber berichten betroffene Mitglieder gegenüber ver.di, dass die Überlastung bereits zu Dienstbeginn während des Morgenpeaks spürbar sei. Sie schildern drohende Doppelrampen sowie Fälle, in denen vorgesehene FOD- und Empty-Hold-Checks bereits in den frühen Morgenstunden nicht selbst oder nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt durchgeführt werden konnten.
Wir teilen die Einschätzung der Redaktion der t-online, dass sowohl die AAS, als auch der Flughafen Düsseldorf auf konkrete Anhaltspunkte von ausgefallenen Sicherheitschecks zum Schutze von Passagieren nicht eingegangen sind. Es bleibt die offene Frage im Raum, wer vorgegebene Sicherheitschecks rund um die Flugzeuge durchführt, wenn dafür vorgesehene Mitarbeiter angeben, diese durch Überlastung nicht durchführen zu können. Diese Frage wiegt besonders schwer, weil die betroffenen Beschäftigten über einen Zeitraum von rund zwei Monaten keine erkennbare Antwort auf ihre Anzeigen erhielten.
Überlastung anzeigen heißt Verantwortung übernehmen. Jetzt ist der Arbeitgeber am Zug. Die Beschäftigten haben das Problem benannt.
Der Arbeitgeber muss jetzt für Entlastung sorgen und seiner Grundpflicht (§3 ArbSchG) aus dem Arbeitsschutzgesetz gerecht werden!
