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von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär
Unter Hitzewellen gilt ein besonderer Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer!
Mitarbeiter auf dem Flughafenvorfeld sind einer besonderen Gefährdung ausgesetzt!
Tätigkeiten auf dem Flughafenvorfeld sind bei hoher Hitze und Sonnenschein eine große Belastung für Körper und Geist. Das ArbSchG, die ArbStättV und Handreichungen von Berufsgenossenschaft, Ministerien und Co. regeln dabei Schutzvorkehrungen für Beschäftigte. Arbeitgeber sind hierbei in der Pflicht!
