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AHS und ADR: Weiterhin erhebliche Lücken bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Betriebliche Altersvorsorge mit Lücken!

AHS hatte angekündigt, sämtliche Rückstände bis Mitte 2026 auszugleichen. Nach den ver.di vorliegenden Versorgungskonten fehlen jedoch weiterhin zahlreiche Arbeitgeberbeiträge. Beschäftigte sollten ihren Beitragsstand jetzt überprüfen.

Mitte Februar 2026 informierte die Leitung der Aviation Handling Services GmbH ihre Beschäftigten darüber, dass die laufenden Beiträge zur tariflich geregelten betrieblichen Altersversorgung ab Januar 2026 wieder regelmäßig gezahlt würden. Zugleich kündigte sie an, die aus dem Jahr 2025 stammenden Rückstände einschließlich der entsprechenden Zinsen bis Mitte 2026 vollständig auszugleichen.

Auf der außerordentlichen Betriebsversammlung der AHS am 8. April 2026 wurde diese Ankündigung auf Nachfrage aus der Belegschaft nochmals bekräftigt. Auch bei der AAS Düsseldorf Ramp GmbH wurde auf der Betriebsversammlung am 2. Juli 2026 erklärt, das Unternehmen stehe nach der Übernahme von Acciona finanziell zunehmend gesund da und erfülle seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Belegschaft wieder pünktlich.

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Beton, Bilder, Beifall – aber wo bleibt der Arbeitsschutz? Neue Feuerwache am Flughafen Düsseldorf weist zahlreiche Mängel auf!

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Beton, Bilder, Beifall – aber wo bleibt der Arbeitsschutz? Berichte über Temperaturen von mehr als 26° Nachts in den Ruheräumen erschweren die Nachtruhe!

Beschäftigte der neuen Feuerwache beklagen unausgereiften Arbeitsschutz!

Die neue Hauptfeuerwache am Flughafen Düsseldorf ist öffentlich als moderner, architektonisch markanter und sicherheitstechnisch bedeutender Neubau präsentiert worden. Das Gebäude umfasst rund 14.000 Quadratmeter, kostete mehr als 65 Millionen Euro und soll rund 200 Einsatzkräften moderne Arbeitsbedingungen bieten. 

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Die nächste Hitzewelle kommt! Gesundheitsschutz der Beschäftigten hat gesetzlich oberste Priorität!

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Unter Hitzewellen gilt ein besonderer Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer! 

Mitarbeiter auf dem Flughafenvorfeld sind einer besonderen Gefährdung ausgesetzt!

Tätigkeiten auf dem Flughafenvorfeld sind bei hoher Hitze und Sonnenschein eine große Belastung für Körper und Geist. Das ArbSchG, die ArbStättV und Handreichungen von Berufsgenossenschaft, Ministerien und Co. regeln dabei Schutzvorkehrungen für Beschäftigte. Arbeitgeber sind hierbei in der Pflicht! 

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Tariferfolg wirkt! Nächste Lohnerhöhung ab dem 1. Mai im TVöD

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Tariferfolg wirkt! Nächste Lohnerhöhung ab dem 1. Mai im TVöD.  

Starker Arbeitskampf der ver.di-Mitglieder zahlt sich weiterhin aus. 

Gute Nachrichten für die Beschäftigten im TVöD am Flughafen Düsseldorf: die Lohnerhöhungen gelten für sie ab dem 1. Mai mit sofortiger Wirkung. Hinzu kommen vorteilhafte Regelungen für mehr Urlaub und Umwandlungstage.

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Tariferfolg wirkt! Nächste Lohnerhöhung ab dem 1. Mai in der BVD-Branche

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Tariferfolg wirkt! Nächste Lohnerhöhung ab dem 1. Mai in der Bodenverkehrsdienstleisterbranche.

Starker Arbeitskampf der ver.di-Mitglieder zahlt sich weiterhin aus 

Gute Nachrichten für die Beschäftigten in der BVD-Branche: die Lohnerhöhungen gelten für sie ab dem 1. Mai sofort. Dabei findet die Lohnerhöhung in 2 Schritten statt.

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Verspätete Lohnzahlungen im TV BVD. Basiszins plus Verzugszinsen sofort einfordern! 6 Monate rückwirkend möglich

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Am Flughafen Düsseldorf wurden in mehreren Betrieben im Bereich der Bodenverkehrsdienstleistung Gehälter wiederholt verspätet ausgezahlt.

Mitarbeiter sollten sofort reagieren, um diese Praxis zu verhindern. Der Basiszins plus Verzugszinsen können eingefordert werden. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche. Der Tarifvertrag unterstützt dabei unsere Mitglieder! 

Der Branchentarifvertrag regelt unter anderem die Berechnung und Auszahlung des Entgeltes. Dabei hat der Tarifvertrag rechtlich eine höhere Wertigkeit als abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Laut §9 Abs. 4 MTV BVD gilt:

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Flughafen Düsseldorf: Automaten und KI ersetzen Beschäftigte!

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Die Flughafen Düsseldorf GmbH kündigt einen über mehrere Jahre dauernden Arbeitsplatzabbau an.

Automaten und KI ersetzen Beschäftigte am Flughafen! ver.di-Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen federn teilweise soziale Härten ab.

Die lange angekündigte „Prozessoptimierung“ am Flughafen Düsseldorf beginnt seit diesem Sommer scheibchenweise mit der Umsetzung. Der genaue Arbeitsplatzabbau in der Flughafen Düsseldorf GmbH über den gesamten Zeitraum ist noch unklar: Beschäftigte gehen von über 100 betroffenen Stellen von den aktuell ca. 1.500 Arbeitsplätzen im Gemeinschaftsbetrieb aus. Die Bodenabfertigung bleibt vorerst unberührt von den Maßnahmen.

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Nächster Insolvenzfall am Flughafen Düsseldorf

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Insolvenzeröffnungsverfahren bei IK & Airport Staffing Deutschland GmbH richterlich bestätigt

Ca. 100 Leiharbeitnehmer in der Bodenverkehrsdienstleistung an zwei Flughäfen betroffen!

Eine Mitarbeiterüberlassungsfirma mit Spezifizierung auf die Flughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn ist in Schieflage geraten! Die IK & Airport Staffing Deutschland GmbH mit ihrer Niederlassung direkt am Flughafen Düsseldorf hat durch das Amtsgericht Düsseldorf den Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr als vorläufigen Insolvenzverwalten bestellt bekommen (502 IN 139/25).

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Lösung im Zugangsstreit zwischen ver.di und dem Flughafen Düsseldorf

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Im Streit um gewerkschaftliche Zugangsrechte zwischen ver.di und dem Flughafen Düsseldorf gibt es eine Lösung

Beschränkung auf 12 Zugänge im Jahr aufgehoben!

Die Gewerkschaft ver.di hat zahlreiche Rechte und Pflichten gegenüber ihren Mitgliedern und den Organen der Betriebsverfassung. Um diese realisieren zu können, braucht sie einen Betriebszugang. Der Flughafen Düsseldorf vertrat bis zuletzt als einziger Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland die Auffassung, diese Zugänge auf 12 jährlich beschränken zu müssen. Nun gibt es Klarheit!

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Flughafen Düsseldorf GmbH: Klatsche für undemokratische Kündigung vom Arbeitsgericht

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Die Flughafen Düsseldorf GmbH fährt sich für ihre antidemokratische Mitarbeiterkündigung eine Klatsche vom Gericht ein

Im Rahmen eines Kammertermins am 4. Dezember 2024 am Arbeitsgericht Düsseldorf wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter im Rettungsdienst der Flughafen Düsseldorf GmbH öffentlich erörtert.

Dem Mitarbeiter wurden mehrere Pflichtverstöße vorgeworfen, die sowohl zu einer ordentlichen, als auch außerordentlichen Kündigungen führten. Insbesondere außerordentliche Kündigungen treffen Mitarbeiter mit voller Härte. Sie gilt sofort und führt eine 3-Monatige Sperre vom Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt mit sich. Die Begründung zur außerordentliche Kündigungen des Flughafens Düsseldorf ist hingegen aus unserer Sicht völlig unverantwortlich und der gesamte Vorfall ein folgenschwerer Fehler! 

Der Gerichtssaal war mit über 40 Mitarbeitern der Flughafen-Feuerwehr bis auf den letzten Sitzplatz gefüllt. Das Motto lautete offenkundig „Mach meinen Kumpel nicht an“.

Erneuter Streit um Rechte und Pflichten bei ärztlichen Untersuchungen.

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