Schlagwort-Archive: ver.di

Flughafen Düsseldorf: Automaten und KI ersetzen Beschäftigte!

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Die Flughafen Düsseldorf GmbH kündigt einen über mehrere Jahre dauernden Arbeitsplatzabbau an.

Automaten und KI ersetzen Beschäftigte am Flughafen! ver.di-Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen federn teilweise soziale Härten ab.

Die lange angekündigte „Prozessoptimierung“ am Flughafen Düsseldorf beginnt seit diesem Sommer scheibchenweise mit der Umsetzung. Der genaue Arbeitsplatzabbau in der Flughafen Düsseldorf GmbH über den gesamten Zeitraum ist noch unklar: Beschäftigte gehen von über 100 betroffenen Stellen von den aktuell ca. 1.500 Arbeitsplätzen im Gemeinschaftsbetrieb aus. Die Bodenabfertigung bleibt vorerst unberührt von den Maßnahmen.

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Nächster Insolvenzfall am Flughafen Düsseldorf

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Insolvenzeröffnungsverfahren bei IK & Airport Staffing Deutschland GmbH richterlich bestätigt

Ca. 100 Leiharbeitnehmer in der Bodenverkehrsdienstleistung an zwei Flughäfen betroffen!

Eine Mitarbeiterüberlassungsfirma mit Spezifizierung auf die Flughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn ist in Schieflage geraten! Die IK & Airport Staffing Deutschland GmbH mit ihrer Niederlassung direkt am Flughafen Düsseldorf hat durch das Amtsgericht Düsseldorf den Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr als vorläufigen Insolvenzverwalten bestellt bekommen (502 IN 139/25).

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Lösung im Zugangsstreit zwischen ver.di und dem Flughafen Düsseldorf

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Im Streit um gewerkschaftliche Zugangsrechte zwischen ver.di und dem Flughafen Düsseldorf gibt es eine Lösung

Beschränkung auf 12 Zugänge im Jahr aufgehoben!

Die Gewerkschaft ver.di hat zahlreiche Rechte und Pflichten gegenüber ihren Mitgliedern und den Organen der Betriebsverfassung. Um diese realisieren zu können, braucht sie einen Betriebszugang. Der Flughafen Düsseldorf vertrat bis zuletzt als einziger Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland die Auffassung, diese Zugänge auf 12 jährlich beschränken zu müssen. Nun gibt es Klarheit!

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Flughafen Düsseldorf GmbH: Klatsche für undemokratische Kündigung vom Arbeitsgericht

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Die Flughafen Düsseldorf GmbH fährt sich für ihre antidemokratische Mitarbeiterkündigung eine Klatsche vom Gericht ein

Im Rahmen eines Kammertermins am 4. Dezember 2024 am Arbeitsgericht Düsseldorf wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter im Rettungsdienst der Flughafen Düsseldorf GmbH öffentlich erörtert.

Dem Mitarbeiter wurden mehrere Pflichtverstöße vorgeworfen, die sowohl zu einer ordentlichen, als auch außerordentlichen Kündigungen führten. Insbesondere außerordentliche Kündigungen treffen Mitarbeiter mit voller Härte. Sie gilt sofort und führt eine 3-Monatige Sperre vom Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt mit sich. Die Begründung zur außerordentliche Kündigungen des Flughafens Düsseldorf ist hingegen aus unserer Sicht völlig unverantwortlich und der gesamte Vorfall ein folgenschwerer Fehler! 

Der Gerichtssaal war mit über 40 Mitarbeitern der Flughafen-Feuerwehr bis auf den letzten Sitzplatz gefüllt. Das Motto lautete offenkundig „Mach meinen Kumpel nicht an“.

Erneuter Streit um Rechte und Pflichten bei ärztlichen Untersuchungen.

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Flughafen Düsseldorf GmbH: Vorwürfe gegen Betriebsratsmitglied verursachen kritische Fragen zur Führungskultur

Ein Betriebsratsmitglied der Flughafen Düsseldorf GmbH wurde mit zwei Abmahnungen gemaßregelt.

Im Rahmen eines Gütetermins am 15. November 2024 am Arbeitsgericht Düsseldorf wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen ein Betriebsratsmitglied der Flughafen Düsseldorf GmbH öffentlich erörtert.

Dem Betriebsratsmitglied wird vorgeworfen, ein relevantes Ergebnis aus einer arbeitsmedizinischen Untersuchung nicht an seinen Vorgesetzten übermittelt zu haben. Zudem soll er unerlaubt sensible Tätigkeiten durchgeführt haben, welche sein vorläufiges Untersuchungsergebnis untersagt haben sollen. 

Inhalte aus Ärzte-Patienten-Gesprächen für den Flughafen nur „Informationen“.

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Weiterhin keine Entscheidung am Flughafen Düsseldorf über Lizenzverfahren nach BADV. Unsicherheit bei den Beschäftigten wächst.

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

Auch 4 Monate nach der Unternehmensübernahme von Acciona Airport Services Düsseldorf GmbH durch die AAS Group AG ist für den Flughafen Düsseldorf keine Lizenz-Entscheidung gefallen.

Wir berichteten vor 1 Monat über die aktuelle Situation, dass die AAS mit der AAS Deutschland GmbH und AAS Düsseldorf Ramp GmbH zwei Lizenzen in Düsseldorf bedient.

Das NRW-Verkehrsministerium prüft weiterhin, ob ein Konkurrenzverhältnis besteht.

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Flughafen Düsseldorf: AAS kauft Acciona. Was ändert sich jetzt am Flughafen?

von Andrej Bill ver.di Gewerkschaftssekretär

AAS kauft Acciona und gewinnt damit Marktdominanz in Düsseldorf. Was sind die Konsequenzen?

Anfang Juli 2024 kaufte AAS die Konkurrenzfirma Acciona Airport Services Düsseldorf GmbH ohne Beteiligung des Betriebsrates und jeglicher Information an die Belegschaft auf. Beim Käufer handelt es sich um den deutschlandweit expandierenden AAS Konzern, konkret vermutlich der AAS Group AG, die in einem reinen Share-Deal alle Rechten & Pflichten von Acciona übernahm. Der neue Name der ehemaligen Konkurrenz: AAS Düsseldorf Ramp GmbH.

Aviapartner, Acciona und AAS am Flughafen Düsseldorf unter einem Dach.

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Aviapartner: Betriebsbedingte Kündigungen abgewehrt!

von Andrej Bill

Betriebsbedingte Kündigungen bei Aviapartner am Airport Düsseldorf für ungültig erklärt!

Der Bodenverkehrsdienstleister Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co KG kündigte Ende Februar 2024 fast 30 Mitarbeitern betriebsbedingt. Kurz vor Beginn des arbeitsintensiven Sommerflugplans und der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland fiel der Geschäftsführung auf, es sei zu viel Personal im Betrieb! Eine vernünftige Begründung konnte die Geschäftsführung aber niemals vorlegen, weshalb unsere ver.di-Mitglieder dagegen klagten. Mit Erfolg!

Der Arbeitgeber trägt bei betriebsbedingten Kündigungen die Darlegungs- und Beweislast (§1 Abs. 2 Satz 4 KSchG).
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Starkes Tarifergebnis beim Flugzeug-Cateringdienstleister Gate Gourmet

Nach insgesamt 8 Verhandlungsrunden seit November 2023 hat die ver.di-Tarifkommission mit Gate Gourmet eine Einigung zu einem großen Tarifpaket (Entgelt- und Manteltarifvertrag) erreicht. Die Widerrufsfrist verstrich am 20.4.2024.

Somit ist das Ergebnis ab kommenden Monat gültig und bedeutet im Durchschnitt bis zum 1.1.2026 18% – 27% Lohnsteigerung für ver.di-Mitglieder.

Die Entgeltsteigerung erfolgt in mehreren Schritten:

Weihnachtsmann unterstützt Wünschesammlung am Airport Düsseldorf 

Mit Rückblick auf das vergangene Jahr 2023 befragten wir gemeinsam mit dem Weihnachtsmann die Kolleginnen und Kollegen am Airport Düsseldorf über ihre Wünsche für das Jahr 2024.

Die Top 5 der häufigsten Wünsche lautet dabei wie folgt:
  1. Mehr Geld
  2. Mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz
  3. Mehr Personal
  4. Sauberkeit
  5. Überall getrennte Umkleideräume

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