Betriebsbedingte Kündigungen bei Aviapartner am Airport Düsseldorf für ungültig erklärt!
Der Bodenverkehrsdienstleister Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co KG kündigte Ende Februar 2024 fast 30 Mitarbeitern betriebsbedingt. Kurz vor Beginn des arbeitsintensiven Sommerflugplans und der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland fiel der Geschäftsführung auf, es sei zu viel Personal im Betrieb! Eine vernünftige Begründung konnte die Geschäftsführung aber niemals vorlegen, weshalb unsere ver.di-Mitglieder dagegen klagten. Mit Erfolg!
Der Arbeitgeber trägt bei betriebsbedingten Kündigungen die Darlegungs- und Beweislast (§1 Abs. 2 Satz 4 KSchG).
Nach insgesamt 8 Verhandlungsrunden seit November 2023 hat die ver.di-Tarifkommission mit Gate Gourmet eine Einigung zu einem großen Tarifpaket (Entgelt- und Manteltarifvertrag) erreicht. Die Widerrufsfrist verstrich am 20.4.2024.
Somit ist das Ergebnis ab kommenden Monat gültig und bedeutet im Durchschnitt bis zum 1.1.2026 18% – 27% Lohnsteigerung für ver.di-Mitglieder.
Die Entgeltsteigerung erfolgt in mehreren Schritten:
Mit Rückblick auf das vergangene Jahr 2023 befragten wir gemeinsam mit dem Weihnachtsmann die Kolleginnen und Kollegen am Airport Düsseldorf über ihre Wünsche für das Jahr 2024.
Die Top 5 der häufigsten Wünsche lautet dabei wie folgt: