Nicht zum Nulltarif. Aviapartner Düsseldorf

Aviapartner: Betriebsbedingte Kündigungen abgewehrt!

von Andrej Bill

Betriebsbedingte Kündigungen bei Aviapartner am Airport Düsseldorf für ungültig erklärt!

Der Bodenverkehrsdienstleister Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co KG kündigte Ende Februar 2024 fast 30 Mitarbeitern betriebsbedingt. Kurz vor Beginn des arbeitsintensiven Sommerflugplans und der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland fiel der Geschäftsführung auf, es sei zu viel Personal im Betrieb! Eine vernünftige Begründung konnte die Geschäftsführung aber niemals vorlegen, weshalb unsere ver.di-Mitglieder dagegen klagten. Mit Erfolg!

Der Arbeitgeber trägt bei betriebsbedingten Kündigungen die Darlegungs- und Beweislast (§1 Abs. 2 Satz 4 KSchG).

Die Darlegung der Kündigungsgründe widersprach derart offensichtlich der Betriebsrealität, dass Aviapartners Handeln als unvernünftig eingestuft werden musste und die Firma einen Rückzieher machen musste. Mal wieder!

So erklärte die Personalabteilung in mehreren Schreiben die uns vorliegen:

„…im Kündigungsschutzrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf hat entweder unser Rechtsanwalt ihren Klageanspruch mittlerweile anerkannt oder das Arbeitsgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht.“

Dabei hat der Hinweis „mittlerweile“ für zahlreiche Kollegen fatale Folgen. Da nach der Kündigungsschutzfrist die Lohnfortzahlung aussetzt, müssen gekündigte Kollegen enormen psychischen und materiellen Druck aushalten.

Wie schon bei den krankheitsbedingten Kündigungen zuvor, die wir ebenfalls vor Gericht gewinnen konnten, ist die brutale Rechnung der Aviapartner-Geschäftsführung aufgegangen. Einige Kollegen mussten erneut dem Druck nachgeben – auch aus Enttäuschung vom Unternehmen – und verließen den Betrieb. Wir berichteten Ende letzten Jahres darüber.

Während der Flughafenbetreiber des Airport Düsseldorf (FDG) die letzten Wochen bekundete, angesichts der anstehenden Fußball-HEIM-EM seine Bemühungen für Pünktlichkeit bei Passagierkontrollen und Gepäckbe- und entladung zu intensivieren, verhielt sich Aviapartner entgegengesetzt. Sie fielen als Bodenabfertiger im Zuge der Kündigungen mit häufigen Verspätungen auf, insbesondere bei den Sunexpress-Maschinen.

So scheint es mal wieder durch die Durchliberalisierung und Privatisierung des Flughafens Düsseldorf, die rechte Hand am Flughafen weiß nicht, was die linke Hand am Flughafen tut!

Die enge Zusammenarbeit von Gewerkschaft und Betriebsrat bildet eine starke Betriebspartei für die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb! Und für alle Fußballfans!

Der erneute Erfolg der Kollegen bei Aviapartner war nur möglich, durch die enge Zusammenarbeit von Betriebsrat und Gewerkschaft! Zusätzlich hilft ver.di mit dem Aviapartner-Betriebsrat somit aktiv mit, mehr Personal am Flughafen Düsseldorf auch während der Fußball-EM durchzusetzen. Entgegen der Profitinteressen von Privatunternehmern und im Interesse der Kollegen und Fußball-Fans.

Als ver.di-Mitglied hat man den gewerkschaftlichen Schutz und zusätzlich die Möglichkeit auf die gewerkschaftliche Unterstützungskasse der GuV-Fakulta.

(Anmerkung vom 31.5.2024: uns liegen Informationen vor, dass die betriebsbedingten Kündigungen von 3 Kollegen weiter bestehen bleiben. Die Gründe sind uns unerklärlich. Wir verfolgen diese Sonderbehandlung des Unternehmers genau, um die betroffenen Mitglieder zu unterstützen.)